Extensa 5630EZ Notebook lässt sich nicht mehr einschalten

volker1

sehr bekannter Benutzer
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

"niewiederacer" sollte man sich in einem Acer-Nutzer-Forum nicht unbedingt nennen. Ich könnte mich auch: niewieder_toshiba_dell_hp_sony_asus_fujitsu_siemens_gericom..... nennen. Jeder Hersteller hat Macken-Geräte. Ich hatte schon quer durch alle Geräteserien aller Hersteller genug in der Werkstatt liegen. Die meisten Hersteller produzieren bei Foxconn, HannStar & Co. und benutzen gleiche Chipsätze. Daher die oft ähnliche Qualität - sprich: gute und schlechte Serien.
 

katzenkönig

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AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Hallo zusammen,

es ist interessant zu lesen, dass dieses Problem scheinbar kein Einzelfall ist.
Mein Laptop hat den selben Fehler.
Nach dem Ausschalten, lässt er sich mehrere Stunden nicht wieder einschalten.

In den Garantiebedingungen steht nun, man solle die Fehler mittels eines "Hardware Diagnostics“ Programmes erstmal vorher überprüfen. Leider lässt sich das Programm auf meinem Laptop nicht finden.
Kann mir einer sagen, wo ich es finde??


Hat vielleicht sogar schon jemand erfolgreich eine Reparatur durchführen lassen?? (abgesehen von dem Selbstversuch auf Seite 12 *g*)


__________

Anbei vielleicht noch ein paar Dinge zur Garantie(-ausübung), da ich einen Beitrag gelesen habe von einem User, dessen Garantie im September seit einem Monat abgelaufen war:

Durch die Garantie wird ein Versprechen abgegen, dass das Gerät für die Dauer der Garantiezeit mangelfrei bleibt. Wenn in der Zeit ein Fehler auftritt, wird vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang bestand.
Sprich, der Fehler muss erstmalig in der Garantiezeit aufgetreten sein, kann dann aber auch nach Ablauf der Zeit geltend gemacht werden.


__________________

Viele Grüße
 
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frido

Guest
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

@ katzenkönig

.......... Sprich, der Fehler muss erstmalig in der Garantiezeit aufgetreten sein, kann dann aber auch nach Ablauf der Zeit geltend gemacht werden ..........

Und auf welchem Wege würdest Du diesen Beweis antreten wollen ? Nein - nach Ablauf des Garantiezeitraumes wird der Acer Support sich davon ganz sicher nichts mehr annehmen. Du könntest ja einen entsprechenden Antrag auf eine Reparatur aus Kulanz stellen >>> Aussicht auf Erfolg ?
 

katzenkönig

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AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Moin,
naja, oftmals ist es ja so, dass man mit Freunden / Bekannten / " "Computerfreaks" darüber spricht, dass das geliebte Gerät seit "heute" ein Problem hat und ob sie einen Rat haben, welche sodann z.B. als Zeugen benannt werden könnten. Oder man könnte das Datum alter Mails (mit o.g. Inhalt) als Beweismittel anführen. Wenn man natürlich keine Zeugen hat, wird ein entsprechender Beweis nicht gelingen, das ist klar.

Deswegen handelte es sich bei meiner Aussage ja auch nur um einen allg. Hinweis :)

LG
 
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The Grinch

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AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

L E U T E!
Wie oft denn NOCH?
Die Hersteller-GARANTIE ist eine FREIWILLIGE Diestleistung, gebunden an die AGBs
des jeweiligen Dienstleistungsgebers.

GEFORDERT kann hier gar nichts werden!
 

katzenkönig

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L E U T E!
GEFORDERT kann hier gar nichts werden!

Falsch! Sorry!
§ 443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie

Die Garantie wird Inhalt des Vertrages und ist für den, der die Garantie ausspricht - in dem Umfang, in dem er sie ausspricht - bindend.
Tritt in der Garantiezeit ein Mangel ein, wird vermutet, dass er bei Übergabe bestand. Nur wenn der Garantiegeber beweist, dass der Mangel vom Garantieempfänger zu vertreten ist, nur dann haftet er nicht aus der Garantie.

*Off Topic Ende*
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Wenn Du zitierst, dann bitte so vollständig das ein Schuh draus wird!

Aus Deinem Link entnommen:
so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
Die Forderung kann nur im Rahmen der vom Garantiegeber aufgestellte AGBs gewährt werden ;-)
Wenn an dem Gewerke derart Änderungen, durch den Käufer (oder Dritte), vorgenommen wurden, dass der Garantiegeber einen Garantiewürdigen Zustand verlangen kann,
so kann der Käufer sich nicht dagegen sperren oder der Garantiegeber kann die Leistung verweigern.

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine freie Interpretation der Gesetzeslage.
Wer dazu was genaues erfahren will MUSS ein organ der Rechtspflege befragen.
 
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katzenkönig

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AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Zunächstmal:
Eine Garantie ist ja nicht gleichbedeutend mit einer AGB und steht zu dieser auch in keinerlei akzessorischem Verhältnis. Ich kann von Privat zu Privat auch einen einmaligen Vertrag abschließen und dabei eine Garantie einräumen ohne mich des Mittels der AGB zu bedienen.

Natürlich ist es dem Garantiegeber aber nicht verwehrt, seine Garantiebedingungen im Rahmen einer AGB zu bestimmen.

Ein Garantiefall ist weiterhin dann gegeben, wenn die - in welcher Form auch immer - postulierten Garantiebedingungen erfüllt sind.
Sprich: Schaden an der Kaufsache + Einhaltung garantieausschließender Regeln (zur Not halt in Form von Treu & Glauben, § 242 BGB - wenn ich die Sache selber beschädige, dann hab ich auch keinen Garantieanspruch)

Wer genaueres wissen will, der kann auch einfach in die Fachliteratur schauen. Z.B. in Kommentare (Palandt, MüKo, Erman, etc.).

*Howgh*
 
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The Grinch

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AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Du hast es immer noch nicht verstanden!
Die Garantieleistungen, die ja immer noch "Freiwillig" ist, sind an AGBs gekoppelt,
sprich dort wird beschrieben welchen Bedingungen die Garantieleistungen unterworfen sind.
In diesem Fall: Garantiebedingungen = Garantie-AGBs

Ein Hersteller wie acer MUSS keine Garantie leisten, Sprich für seine Produke keine Garantie gewähren,
er kann sich ja auf die gesetzliche Gewährleistung berufen ;-), welche u.U. für den Kunden besser ist.

Schön blöd ist, wer Garantieleistungen gewährt ohne vorher zu definieren welchen Grundlagen Diese unterworfen sind.
Der Grundsatz von "Treu und Glauben" mögen dann die beiden Parteien in einem Zivil-Prozess, und viel Geld, vor Gericht klären ;-)
 

katzenkönig

Neuer Benutzer
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Du hast es immer noch nicht verstanden!
Die Garantieleistungen, die ja immer noch "Freiwillig" ist, sind an AGBs gekoppelt,
sprich dort wird beschrieben welchen Bedingungen die Garantieleistungen unterworfen sind.
In diesem Fall: Garantiebedingungen = Garantie-AGBs

Wir reden aneinander vorbei ^^ Ich habe erstmal ganz allgemein von Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Garantie geredet ;-)

Ein Hersteller wie acer MUSS keine Garantie leisten, Sprich für seine Produke keine Garantie gewähren,
er kann sich ja auf die gesetzliche Gewährleistung berufen ;-), welche u.U. für den Kunden besser ist.

Richtig, ein Hersteller muss keine Garantie einräumen. Sehr gut!
Aber hier kommt der Haken. Wenn er es doch macht, ist er an seine Garantie - in der von ihm gewählten Form - gebunden ;-)
Durch die Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber nämlich einseitig *erklär*
Acer oder wer auch immer kann, nachdem sie eine Garantie eingeräumt haben und der Garantiefall eintritt, nicht einfach sagen: "Nö, is nicht!"

Schön blöd ist, wer Garantieleistungen gewährt ohne vorher zu definieren welchen Grundlagen Diese unterworfen sind.
Der Grundsatz von "Treu und Glauben" mögen dann die beiden Parteien in einem Zivil-Prozess, und viel Geld, vor Gericht klären ;-)

Richtig! Wer die Garantiebedingungen nicht sorgsam bestimmt, der ist schon ziemlich blöd ;-)

Amen!
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

N'türlich kann ein Hersteller wie acer sagen "Nein",
dann wenn der Garantienehmer sich nicht an die Anweisung des Garantiegebers hält ;-)
 

katzenkönig

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AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

N'türlich kann ein Hersteller wie acer sagen "Nein",
dann wenn der Garantienehmer sich nicht an die Anweisung des Garantiegebers hält ;-)

Na endlich sind wir uns mal einig.
Wenn der "Garantienehmer" sich nicht an die "Anweisung" (es sind aber vielmehr Voraussetzungen, da der Garantienehmer nicht weisungsgebunden ist) des Garantiegebers hält, dann ist schon gar kein Garantiefall eingetreten! :)

(Jetzt wo mer uns einig sind, kann ich mich dann ja auch endlich mal hier zurückziehen :D)
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Und wer sich nicht sicher ist sollte zu einem Fachanwalt gehen ;-)
Dort sind solche Fragen viel besser aufgehoben.

Dazu kann ich nur dringend empfehlen:
Innerhalb der ersten 6 Monate, nach Kauf, würde ich IMMER an den Verkäufer herantreten, egal wie heftig er sich wehren mag ;-)
 

Jaeger

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AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

@Bassi

Danke für die geniale Beschreibung, nach keinen 20 minuten funktionierte die Kiste wieder die vorher erst nach einer "Woche" ohne Strom und Akku wieder anspringen wollte. Jetzt kann ich das Läppi auch wieder richtig nutzen und vor allem wieder abends ausschalten. :]

Also vielen dank nochmal und es funktioniert 100%ig!
 
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rlfgtz

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Extensa 3000: lässt sich nicht einschalten

Hallo Leidensgenosse, ich hatte dieselbe Macke an einem Acer Extensa 3000. Ich hatte ihn aus Versehen im Akkubetrieb betätigt und ihn dann eine Stunde verlassen. Dadurch war der schon schwache Akku tief entladen. Nach Einstecken des Ladekabels leuchtete zwar die Akku LED , und der Akku ließ sich wieder bis in den grünen Bereich laden. Netzschalter und Power LED blieben aber tot, und der Rechner insgesamt auch. Ich wartete mehrere Tage ohne Erfolg, und plötzlich hörte ich im zusammengeklappten Laptop das Lüftergeräusch. Er war in das BIOS (sonst beim Booten mit F2 zu erreichen) hochgefahren, und ich sah als Datum 1988!. Offensichtlich war die Mainboard-Batterie flach, denn der Rechner hatte alle Grundeinstellungen "vergessen". Beim exit aus dem Bios, "set default values" gewählt, und siehe da alles ging wieder: Folgerung: Bei Dir könnte die Mainboard (CMOS)- Batterie jetzt schon hinüber sein. Der Einschalter scheint dieses Minimum an Erhaltungsstrom aus dieser Batterie zu benötigen, um überhaupt anzusprechen. Auch wenn Dein Laptop noch relativ neu ist, kann die CMOS-Batterie schon marode sein, ebenso Dein Akku. Also auf Garantie Mainboard-Batterie austauschen lassen, und Akku überprüfen lassen.Ein banaler Grund könnte noch sein, dass der Stecker am Block des Ladekabels nicht tief genug eingesteckt ist. Das führte vor zwei Jahren bei dem selben Rechner zu genau dem Phänomen, dem wir beide ausgesetzt sind. Gruß und viel Erfolg bei der Reklamation!!
 

erbo

Neuer Benutzer
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Hallo Freunde, auch wenn der Thread schon etwas eingestaubt ist, versuche ich es mal... Jetzt ist es auch bei mir soweit. Mein Extensa 5630EZ Rechner laesst sich ab und an nicht mehr einschalten. Nun will ich versuchen ihn im Rahmen der Gewaehrleistung bei Notebookbilliger reparieren zu lassen. Hat das schonmal jemand mit erfolgt gemacht? Die verlangen naemlich 30 EUR Bearbeitungsgebuehr und wollen natuerlich einen Beweis, dass der Fehler schon von Anfang an in dem Geraet vorhanden war. Mir war das bisher nicht so doll aufgefallen, da ich den Rechner nur einmal am Tag anmache, wenn nicht erst nach ein paar Tagen. Jetzt hatte ich mal seit Langem ein Update eingespielt und da merkte ich, dass der Rechner sich direkt nach dem Ausschalten nicht mehr einschalten lies. Meisst geht es dann aber nach einer Wartezeit. Gibt es vielleicht eine offizielle Aussage von Acer, dass es bei diesem Model das Einschaltproblem gibt? Oder sollte man sich mit dem Problem direkt an Acer wenden? Herzlichen Dank fuer jedweden Tipp. Gruss Erbo
 

cat120

Achtung Krallen!
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Hallo

Im Rahmen der Gewährleistung wird es schwierig. Die Beweislast liegt bei dir. Du müsstest ein Gutachten erstellen lassen um nachzuweisen das der Fehler bereits bei der Auslieferung bestand.

Nimm mit Acer Kontakt auf und versuche dies über deinen Garantieanspruch reparieren zu lassen.

Viel Erfolg!
 

erbo

Neuer Benutzer
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Hallo Cat120,

Danke fuer den schnellen Feedback.

Ein Garantieanspruch existiert leider nicht mehr, da das Geraet vor 1.5 Jahren gekauft wurde.

Es ist schon seltsam mit der Rechtslage. Wie will man beweisen, dass ein Geraet einen systematischen Mangel hat, der erst nach einer Zeit auftritt. Wie ich hier im Forum gelesen habe ist das einigen so gegangen. Beim einen frueher, beim anderen spaeter.
Solange man keine Probleme hat schaut man auch nicht unbedingt immer in die Foren oder schickt sein Teil auf Verdacht zurueck...

Offensichtlich gibt es ja auch schon eine Loesung (siehe weiter oben im Thread). Nur will ich nicht selber basteln bevor der Gewaehrleistungsanspruch verfaellt.

Wer waere in der Lage ein Gutachten zu erstellen??? Ich kann hiermit doch nicht zu einem beliebigen Ingenieurbuero laufen und sagen macht mal. Da muessten Sie ja das Geraet aufmachen und somit waere die Gewaehrleistung auch futsch, ich wuerde dafuer Geld bezahlen muessen und zu guter letzt vielleicht eh darauf sitzen bleiben.

Die einzige Moeglichkeit sehe ich noch wie Du sagst bei Acer anzurufen und ggf um eine Kulanzreparatur bitten. Sollte ich vielleicht mal in Erwaegung ziehen.

Ich hatte halt gehofft, dass bei irgendjemandem hier im Forum schonmal Acer zugegeben hat, dass es sich um einen systematischen Fehler handelt.

Werde mal uebers WE abwarten, ob sich noch jemand meldet.

Trotzdem Danke fuer die Tipps...

Gruss
Erbo
 

cat120

Achtung Krallen!
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

Dein Gerät sollte über eine 24 monatige Garantie verfügen!
Wenn im Kontaktformular etwas anderes behauptet wird so ist das nicht zutreffend!

MfG
 
F

frido

Guest
AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten

@ cat120

Die Notebooks der Extensa Baureihe verfügen lediglich über eine 12 monatige Herstellergarantie seitens Acer.
 
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