Original-W7-DVD anfordern?

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oldierocker

Guest
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Das wurde doch schon vor einer kleinen Ewigkeit geklärt
das geht natürlich nur wenn bei deinem PC eine Windows Installations CD/DVD dabei war es geht nicht mit einem Studenten image und deiner OEM Nummer
Bundesgerichtshof
Mitteilung
der Pressestelle
Nr. 49/2000



Microsoft unterliegt vor dem Bundesgerichtshof im Streit um OEM-Vertrieb
Gesonderter Vertrieb für OEM-Produkte urheberrechtlich nicht durchsetzbar


Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, daß ein Softwareunternehmen keine Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software gekennzeichnete Ware also Software, die nur mit einem neuen PC vertrieben werden soll isoliert an einen Verbraucher veräußert.

Die klagende Microsoft Corporation unterhält für die von ihr entwickelte und vertriebene Software wie auch sonst in der Branche üblich einen gespaltenen Vertrieb: Auf der einen Seite bietet sie sog. Fachhandelsversionen ihrer Programme an, die zum isolierten Erwerb durch Endverbraucher bestimmt sind. Davon getrennt vertreibt sie ihre Programme zur Erstausrüstung neuer Computer in einer einfacheren Ausstattung zu einem wesentlich günstigeren Preis. Diese OEM-Versionen (OEM = Original Equipment Manufacturer) werden von hierzu autorisierten Unternehmen hergestellt und entweder unmittelbar oder über Zwischenhändler an die Hardwarehersteller ausgeliefert. Nach den Verträgen, die Microsoft mit dem Herstellern sowie mit den Zwischenhändlern und den großen PC-Herstellern schließt, dürfen die OEM-Versionen nur zusammen mit einem neuen PC vertrieben werden. Einen entsprechenden Hinweis läßt die Klägerin auf die Verpackung der Software aufdrucken.

Die Beklagte, ein in Berlin ansässiger Hardwarehersteller, hatte von einem Zwischenhändler OEM-Versionen des Betriebssystems der Klägerin (MS-DOS & MS Windows for Workgroups) erworben. Sie veräußerte ein Exemplar isoliert, d.h. ohne einen PC, an einen Endverbraucher. Die Klägerin nahm sie daraufhin wegen einer Verletzung der ihr zustehenden Urheberrechte an der Software auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Da sie so ihr Standpunkt die OEM-Version nur für die gleichzeitige Veräußerung mit einem PC zugelassen habe, sei die von ihr gegebene Erlaubnis zur Weiterverbreitung beschränkt erteilt. Auch der beklagte PC-Hersteller habe nur ein solches beschränktes Nutzungsrecht erhalten und durch den isolierten Weiterverkauf in das der Klägerin zustehende Verbreitungsrecht eingegriffen. Die Beklagte berief sich demgegenüber auf den Erschöpfungsgrundsatz, nach dem ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie ein Computerprogramm ohne Beschränkung weitervertrieben werden könne, wenn es erst einmal mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebracht worden sei. Mit seinem gestern verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu den Vorinstanzen die Klage von Microsoft abgewiesen. Dabei ist der BGH ohne weiteres davon ausgegangen, daß das in Rede stehende Programm Urheberrechtsschutz genießt. Nachdem das von der Beklagten isoliert vertriebene Exemplar des Betriebsprogramms mit Zustimmung der Klägerin in den Handel gelangt sei, könne diese aber den weiteren Vertrieb nicht mit Hilfe des Urheberrechts kontrollieren. Eine Befugnis des Urhebers, durch eine beschränkte Rechts einräumung Einfluß auf den weiteren Vertrieb zu nehmen, sei dem deutschen Recht fremd. Der Urheber habe die Möglichkeiten, die Umstände des ersten Inverkehrbringens zu bestimmen. Im Interesse der Verkehrsfähigkeit der Waren sehe das Gesetz dann aber eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts vor. Die sachliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung der Rechtseinräumung könne die Wirkungen dieser Erschöpfung nicht verhindern, wenn das fragliche Werkstück wie hier mit Zustimmung des Berechtigten in den Handel gelangt sei. Der Bundesgerichtshof hat im übrigen das Argument der Klägerin nicht gelten lassen, sie sei im Interesse der Bekämpfung der Softwarepiraterie auf einen gespaltenen Vertrieb angewiesen. Wenn die Klägerin ihre Programme verbilligt an PC-Hersteller abgebe, um eine Erstausrüstung der PC mit Microsoft-Produkten zu fördern, sei nicht einzusehen, warum nicht auch Interessenten an einer isolierten Programmkopie in den Genuß des günstigeren Preises kommen sollten. Das Interesse eines Herstellers, verschiedene Marktsegmente mit unterschiedlichen Preisen zu bedienen, werde auch sonst von der Rechtsordnung nicht ohne weiteres geschützt.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 - 1 ZR 244/97

Karlsruhe, den 7. Juli 2000


Bundesgerichtshof
Mitteilung
der Pressestelle
 
U

unentschieden

Guest
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Hast du das von dir zitierte Urteil denn gelesen? Da geht es nicht um eine CD sondern darum, ob man eine OEM-Version ohne einen PC verkaufen darf -> Man darf.

Da Acer einem das Produkt quasi auch ohne CD verkauft, gehe ich einfach mal davon aus, dass man die Lizenz auch ohne CD weiterverkaufen darf (der Weiterverkauf von OEM-Lizenzen ansich ist nach dem Urteil des BHG ja eindeutig legal).

Gibt es gegenteilige Urteile? Ich habe bis jetzt noch keines gefunden...
Im Gegenteil, 2007 musste Microsoft die Beschriftung und Umverpackung vieler Vista-SB-Versionen ändern, da sie einen Weiterverkauf unzulässigerweise verboten, nachzulesen hier: Entgegen DVD-Aufdruck: Windows-Vista darf weiterverkauft werden - PC-WELT


Das wurde doch schon vor einer kleinen Ewigkeit geklärt
wirklich?
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Nein, die Lizenz die mit einem Notebook verkauft wird ist über das BIOS an das
System gekoppelt, und somit ist ein Weiterverkauf NICHT möglich!
Such dazu mal im Netz nach SLIC-BIOS ;-)

Nachtrag:
Solche gebündelten Lizenzen fallen dann nicht unter OEM, sondern unter Hersteller-Volumenlizenzen.

Und da Du keinen echten Installations-Datenträger besitzt, sondern nur ein Recovery,
würde der Verkauf eines Recoverys als Raubkopie/Diebstahl gelten.
 
Zuletzt bearbeitet:

jo2

Neuer Benutzer
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Unentschieden,
Meine Meinung dazu.
Die Recovery DVD´s bilden zusammen mit dem Coa Aufkleber eine Einheit.
Die Recovery alleine ist keine echte Lizenz (Voraktivierung durch Oem Partner),
erst durch den Coa Aufkleber wird die Recovery zur Lizenz.
Und diese ist in den meisten fällen eine OEM Lizenz.
jo2
 
U

unentschieden

Guest
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Nein, die Lizenz die mit einem Notebook verkauft wird ist über das BIOS an das
System gekoppelt, und somit ist ein Weiterverkauf NICHT möglich!
Such dazu mal im Netz nach SLIC-BIOS ;-)

Nachtrag:
Solche gebündelten Lizenzen fallen dann nicht unter OEM, sondern unter Hersteller-Volumenlizenzen.

Und da Du keinen echten Installations-Datenträger besitzt, sondern nur ein Recovery,
würde der Verkauf eines Recoverys als Raubkopie/Diebstahl gelten.

das macht Sinn, eine Volumenlizenz darf man laut Gerichtsurteil tatsächlich nicht weiterverkaufen:(. Bist du sicher, dass es auch noch eine Volumenlizenz (in meinem Besitz) ist, wenn Acer sie mir weiterverkauft hat?

nachtrag: dann dürfte man aber eigentlich das notebook auch nur ohne BS verkaufen...
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben, dazu würde ich eine Rechtsanwalt empfehlen.
Fakt ist das ein vorinstalliertes Windows, auf einem Notebook oder Consumer-PC eines
OEMs wie acer, HP, DELL, FSC, nicht weiter verkauft werden darf.
Diese Software ist am Gerät gebunden.
 
O

oldierocker

Guest
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Hast du das von dir zitierte Urteil denn gelesen? Da geht es nicht um eine CD sondern darum, ob man eine OEM-Version ohne einen PC verkaufen darf -> Man darf.
?

und was habe ich darüber geschrieben?
Das wurde doch schon vor einer kleinen Ewigkeit geklärt
das geht natürlich nur wenn bei deinem PC eine Windows Installations CD/DVD dabei war es geht nicht mit einem Studenten image und deiner OEM Nummer

also kannst du deine OEM lizens verkaufen (mit einer CD wenn eine Dabei war) oder mit dem gesamten PC (dazu auch die Recovery DVD`s)
aber niemals nur die Nummer mit einem selbst gebrannten image

und das auch nur wenn du sie selber nicht mehr benutzt
 
U

unentschieden

Guest
AW: Original-W7-DVD anfordern?

@The Grinch: das stimmt so aber nicht, siehe Urteil aus dem Jahr 2000. OEM-Versionen sind eindeutig nicht an Computer, SLIC-BIOS o.ä. gebunden, sie können einzeln weiterverkauft werden. Soweit ich es bisher gelesen habe, muss man bei der Aktivierung eben per Telefon aktivieren und dem netten Mitarbeiter von Microsoft erklären, dass man die Software gekauft hat.

Einzig wenn es so wäre, wie du weiter oben beschreibst, dass es sich nicht um eine OEM-Version sondern um eine Volumenlizenz handelt, dürfte ich sie nicht weiterverkaufen. Allerdings, hat eine Volumenlizenz nicht ein und dieselbe Seriennummer für mehrere Windows-Versionen?

Ich denke, es handelt sich wirklich um eine OEM-Version, die man rechtlich gesehen verkaufen darf. Dass Microsoft Sperren wie SLIC-BIOS und Aktivierung vorgesehen hat, ändert an der rechtlichen Legalität ja erstmal nichts.

Ich glaube ich frage einfach mal beim Acer-Service nach, vielleicht verraten die uns ja wie es offiziell ist :)
 

ralppp

Forum Feldwebel a.D.
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Hallo Leute - sollten wir nicht mal etwas "Dampf" aus diesem Thread rauslassen!?

Ich glaube nicht, dass ein Forum wie dieses die Plattform für einen Disput in Fragen des Lizenzrechts sein sollte - dafür gibt es mit Sicherheit Spezialisten in anderen Foren! Wie sollen wir hier auch ausdiskutieren können, was noch nicht mal die Gerichte einhellig auf die Reihe gebracht haben?
Das Lizenzrecht - vorallem in Punkto Software - ist dermaßen kompliziert in seinen Variationen bzw. Auslegungen, dass es müßig ist, sich hier noch länger damit zu befassen!
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Ich hab ja auch NICHT von OEM gesprochen!
Volumen-Lizenzen, die an die SLIC-Tabelle im BIOS gebunden sind könnten,
theoretisch, dann weiter veräussert werden wenn das Gerät, woran die
Bindung bestand, nicht mehr existent ist.

Hier noch mal eine Definition die es vieleicht BESSER zum Ausdruck bringt:
Gebraucht-Software ? Wikipedia
... dass der Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann.

Ich sehe aber auch gerade auf der Wiki:
Das Landgericht Hamburg urteilte am 29. Juni 2006 (315 O 343/06), dass auch einzelne Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen gebraucht weiterverkauft werden dürfen.

Das Landgericht München I entschied am 4. April 2008 (Az. 30 O 8684/07), dass auch einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen „gebraucht“ weiterverkauft werden dürfen (rechtskräftig). ..... Das Landgericht München bezieht sich auch ausdrücklich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg, das bereits am 29. Juni 2006 den Weiterverkauf einzelner Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen für zulässig erklärt hatte (Az. 315 O 343/06), und schloss sich dieser Rechtsauffassung an.

Die weiterführenden Bedingungen sind aber den jeweiligen Urteilen zu entnehmen!
 
U

unentschieden

Guest
AW: Original-W7-DVD anfordern?

also ich fasse mal zusammen: die rechtliche Situation ist mehr als diffus, letztlich entscheiden Gerichte aber meist für den Endverbraucher und damit pro Verkaufsrecht. Finde ich auch richtig so.

Übrigens gilt diese SLIC-Table soweit ich es verstanden habe, nur für die von The Grinch erwähnten Volumenlizenzen. Der Sticker mit der Lizenz ist aber keine solche Lizenz, damit muss man eine solche Lizenz bei Installation auf einem anderen pc erneut aktivieren - es ist aber legal.
Quelle: Windows activation for Non OEM : What is Win7 activation & SLIC Bios

Also sagen wir es ist zu 85% legal? ;)
 

cat120

Achtung Krallen!
AW: Original-W7-DVD anfordern?

Der Sticker auf der Unterseite des Notebooks beinhaltet einen Product-Key und stellt keine Lizenz dar. Der Product-Key berechtigt den Nutzer einer Kopie des Betriebssystem auf dem jeweiligen Gerät zu verwenden. Um diese weiterverkaufen zu können muss nachweislich die Nutzung auf dem jeweiligen Gerät nicht mehr möglich sein.

Solange sich eine Kopie installieren lässt und diese automatisch aktiviert ist, ohne einen Product- Key einzugeben, ist es verboten diesen Product- Key weiterzugeben. Nur wenn das technisch unterbunden wurde kann der Product- Key aus der Volumenlizenz heraus gelöst werden und als Einzelplatzlizenz verwendet werden. Dann ist es möglich diese Einzelplatzlizenz weiter zu veräußern.

Es gibt nicht 85%legal. Entweder ist es legal oder eben nicht.

Ich hoffe das ich ein wenig zur Aufklärung beitragen konnte.

MfG
 
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