Garantie und Gewaehrleistung bei Acer - Erfahrungen?

Arnold Zweig

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Hallo ins Forum!

Falls sich bei meinem 8 Wochen alten Acer herausstellen sollte, dass die Festplatte futsch ist, auf welchen Streß muss ich mich dann eigentlich einstellen? Ich habe ihn bei Saturn Hansa gekauft, die mich gleich mal an den Hersteller verwiesen haben, dessen telefonische Hotline heute 1,5 Stunden am Stück besetzt war. Ich habe auch gelesen/gegoogelt, dass Acers Standard-Antwort sei "Wenn Sie den PC einschicken, dann setzen wir ihn kostenpflichtig auf den Kaufzustand zurück". (Und danach würde einem der gleiche Mist natürlich 2 Wochen später wieder passieren.) Und wenn die Festplatte kaputt wäre (natürlich ohne unsere Einwirkung), wäre das dann ein Garantiefall, und wir könnten einen neuen PC verlangen?

Und wie lange dauert so etwas eigentlich vom Datum des Einschickens, bis er wieder da - im Durchschnitt?

Hat da jemand Erfahrungen?

VIELEN DANK

Gruß
AZ
 

lord

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AW: Garantie und Gewaehrleistung bei Acer - Erfahrungen?

Hallo,

grundsätzlich verhält es sich so, dass im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (2 Jahre) in den ersten 6 Monaten der Hersteller nachweisen müsste, dass dieser Fehler durch Eure Einwirkung entstand. Und dies ist ja in diesem Fall nicht möglich. Dass heisst Ihr müsstet rein rechtlich einen Anspruch auf Reperatur haben. Ein neues Gerät kann nicht verlangt werden, da dem Hersteller <möglichkeit zur Reperatur gegeben werden muss... Ist zar nicht immer schön aber so sagt es das Gesetz.

Hinweis: >Dies ist keine professionelle Rechtsberatung, sondern es basiert auf persönlichen Wissen und Erfahrungen
 

Personal Jesus

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AW: Garantie und Gewaehrleistung bei Acer - Erfahrungen?

@Arnold: Wieso sollst du dich an den Hersteller wenden? Der Händler ist für die Garantieabwicklung zuständig!

PS: bei seagate gibts ein gutes Programm zm HDD checken;)
 

RubberDuck

<b>ErklärBär a.D.</b>
AW: Garantie und Gewaehrleistung bei Acer - Erfahrungen?

War mal so frech und hab das mal nach "SERVICE" verschoben,
weil´s da wohl besser passt.
 

Maggus87

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AW: Garantie und Gewaehrleistung bei Acer - Erfahrungen?

Wende dich auf jeden Fall an deinen Händler.
Sollte noch mehr kaputt gehen, kannst du vom Händler innerhalb der 2 Jahren Garantie den vollen Kaufpreis verlangen.
Den müsste Acer im Rahmen der Herstellergarantie zwar auch zahlen, allerdings scheint Acer von EU Recht nicht viel zu halten.
 

Frank-T

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AW: Garantie und Gewaehrleistung bei Acer - Erfahrungen?

Wende dich auf jeden Fall an deinen Händler.
Sollte noch mehr kaputt gehen, kannst du vom Händler innerhalb der 2 Jahren Garantie den vollen Kaufpreis verlangen.
Den müsste Acer im Rahmen der Herstellergarantie zwar auch zahlen, allerdings scheint Acer von EU Recht nicht viel zu halten.


Hallo

muss doch mla etwas klar stellen...

Garantie = gibt der Hersteller und nicht der Verkäufer/Händler
(dies ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers)

Gewährleistung = ist eine Gesetzliche vorgabe und besteht bei Elektrogeräten 2 Jahre, die der Händler geben muss. In den ersten 6 Monaten ab Kauf ist der Händler verpflichtet nachzuweisen, dass das Gerät von dir unsachgemäss behandelt wurde und dadurch kaput ging bzw. das der Defekt nicht bestand und von Dir verursacht wurde, kann er dies nicht ist er für die Reparatur verantwortlich. Ab dem 7 Monat tritt die so genannte Beweislastumkehr ein die besagt, dass Du nachweisen musst das dieser Defekt schon beim Kauf bestand (was nur durch ein teures Gutachten erbracht werden kann).

Sollte der Hersteller einen Endkunden support haben so ist dieser, schon aus gründen der Zeitersparniss, zu wählen.

MfG
Frank

P.S. Dies ist keine Rechstberatung
 
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Maggus87

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AW: Garantie und Gewaehrleistung bei Acer - Erfahrungen?

Hallo

muss doch mla etwas klar stellen...

Garantie = gibt der Hersteller und nicht der Verkäufer/Händler
(dies ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers)

Gewährleistung = ist eine Gesetzliche vorgabe und besteht bei Elektrogeräten 2 Jahre, die der Händler geben muss. In den ersten 6 Monaten ab Kauf ist der Händler verpflichtet nachzuweisen, dass das Gerät von dir unsachgemäss behandelt wurde und dadurch kaput ging bzw. das der Defekt nicht bestand und von Dir verursacht wurde, kann er dies nicht ist er für die Reparatur verantwortlich. Ab dem 7 Monat tritt die so genannte Beweislastumkehr ein die besagt, dass Du nachweisen musst das dieser Defekt schon beim Kauf bestand (was nur durch ein teures Gutachten erbracht werden kann).

Sollte der Hersteller einen Endkunden support haben so ist dieser, schon aus gründen der Zeitersparniss, zu wählen.

MfG
Frank

P.S. Dies ist keine Rechstberatung

Das ist ja toll, tut aber absolut nichts zur Sache. Wenn der Händler das Notebook aber annimmt und zum Hersteller schickt, dann erkennt er dies praktisch als Grantiefall an. Die meisten Elektromärke (zb Saturn) gewähren dies aus Kulanz. Auch einige Online-Händler wie Quelle und Amazon.
Nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann man dann innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung den VOLLEN Kaufpreis verlangen.
Daher lieber zum Händler gehen.
Unabhängig davon bestehen Ansprüche an den Hersteller bezüglich der Garantie des Herstellers, die ja faktisch mitgekauft wurde.
Die Verbraucherschutzzentrale ist hier der Meinung, dass die Unzulässigkeit von Nutzungsgebühren (Restwert etc) ebenfalls zutrifft.
 
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