Extensa 5630Z - DVD-Laufwerk, Händlergewährleistung

capslock

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Extensa im Mai 09 gekauft. Laufwerk mochte von Anfang an einige wenige DVDs nicht, die aber ohne Kratzer waren und auf anderen Rechner abspielbar waren. Symptom war, daß der Kppfschlitten ewig hin und her fährt, ohne dass das Inhaltsverzeichnis gelesen wird.

Jetzt nimmt er eher die Hälfte der DVDs nicht mehr, und wenn er ein paar Stunden in Betrieb war, so gut wie gar keine mehr.

Mail an Acer ergab, daß mit großer Wahrscheinlichkeit Hardwaredefekt, aber keine Herstellergarantie mehr.

Anruf bei Notebooksbilliger ergab, ich könne den Rechner gerne einschicken, aber man könne prüfen, ob der Defekt schon bei Lieferung angelegt gewesen sei, und wenn das nicht der Fall sei, würde man allein schon 30 € für die Prüfung berechnen. Ich habe dem Bübchen am Telefon gesagt, ich halte das für ein Gerücht, daß das zweifelsfrei nachweisbar sei, aber wir hätten ja von Anfang an leichte Probleme mit dem Laufwerk gehabt. Er bestand darauf, seine Techniker könnten das nachweisen.


Hat jemand Erfahrung mit dem Effekt oder den Gepflogenheiten dieses Ladens?

Danke
 
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capslock

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AW: Extensa 5630Z - DVD-Laufwerk, Händlergewährleistung

Habe auf PC-Welt.de diesen Post von 2008 gefunden, der von Notebooksbilliger selbst kommt.

"2.)Gewährleistung. Oft falsch interpretiert als Händlergarantie. Die Gewährleistung ist tatsächlich gesetzlich verankert und beträgt 2 Jahre bei Privatkunden. Sinn und Zweck der Gewährleistung ist es nach der Schuldrechtsmodernisierung dem Kunden die Möglichkeit zu geben ein von Mängeln freies Gerät bzw. Ware zu erhalten. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Mängel die bereits bei Übergabe der Ware Bestand hatten. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist es die Pflicht des Verkäufers nachzuweisen, dass das Gerät ohne Mängel ausgeliefert wurde. Das das quasi unmöglich ist steht der Verkäufer auf jeden Fall in der Pflicht. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Jetzt wird es schwierig. Jetzt muss der Kunde nachweisen, dass der Mängel an seiner Ware/Gerät (wie auch immer ;o) ) bereits bei Auslieferung vorhanden war. Als Nachweis wird meistens ein gerichtlich anerkanntes Gutachten verlangt. Es gibt kaum Fälle wo dieser Nachweis erbracht werden konnte.

Als Abschluss kann ich nur empfehlen genau nach der Garantieleistung der verschiedenen Hersteller zu fragen und ggf. wirklich noch ein "Garantieupgrade" zu kaufen um möglichst lange auf der sicheren Seite zu sein.
"


Demnach legen die das sehr aggressiv aus und stellen sich wohl auf den Standpunkt, daß der Kunde doch ruhig klagen mag.
 
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