cat120
Achtung Krallen!
Ist der E-Post-Brief genauso verbindlich wie ein "normaler Brief".
Nein, das ist er nicht, urteilte das Landgericht Bonn. Für viele Bereiche sei die Schriftform und eine eigenhändige Unterschrift weiterhin zwingend notwendig.
Eine sichere elektronische Signatur gebe es bei dem von der Post beworbenen E-Post-Brief nicht, die Werbeaussagen seien deshalb irreführend.
Nein, das ist er nicht, urteilte das Landgericht Bonn. Für viele Bereiche sei die Schriftform und eine eigenhändige Unterschrift weiterhin zwingend notwendig.
Eine sichere elektronische Signatur gebe es bei dem von der Post beworbenen E-Post-Brief nicht, die Werbeaussagen seien deshalb irreführend.