aspire 6935 bildschirm gebrochen

jtodao

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Also ich hab gestern meinen laptop geschlossen (alles lief super) 2 min später ganz normal wie immer geöffnet und der screen ist innen gebrochen. Ich habe jetzt nach ca 1/3 des screens einen knapp 4 cm weißen streifen mit bunten linien drauf. weiß jemand ob es sich lohnt einfach nen neuen screen zu kaufen? Ich weiß nicht ob ich noch garantie drauf habe. Er ist durch normalen gebrauch gebrochen. Niemals runtegefallen oder raufgetreten.

edit: Meint ihr acer würde es reparieren wenn noch garantie drauf ist?
 
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Marie Johanna

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AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Wie alt is dein Notebook? Acer is rechtlich verpflichtet 2 Jahre lange eine Nacherfüllung zu gewähleisten. Sprich: 2 Jahre lang muss Acer das ganze reparieren.
 
F

frido

Guest
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

@ Maria Johanna

Wie alt is dein Notebook? Acer is rechtlich verpflichtet 2 Jahre lange eine Nacherfüllung zu gewähleisten. Sprich: 2 Jahre lang muss Acer das ganze reparieren.

Ganz langsam ! Bei Displayschäden steht immer auch der Verdacht eines sogenannten "Gewaltschadens" im Raum. Und bei einem sogenannten "Gewaltschaden" "muss" Acer gar nichts - sondern der Kunde "muss" selber zahlen. So eindeutig und simpel, wie Du es hier darstellst, ist die Sache ganz sicher nicht !


*** Offtopic ***

Für alle zukünftigen Beiträge von Dir würde ich mir ein wenig mehr Zurückhaltung und ein bißchen weniger Absolutheit in den Aussagen wünschen - eine etwas weiter und tiefer gehende Differenzierung ! Das könnte auch mal böse ins Auge gehen, wenn sich ein User auf solche Aussagen "blind" verlässt !
 
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jtodao

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AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

ja danke frido, das habe ich mir gedacht. Ich meine ich hatte meinen laptop immer in der tasche und er ist nie runtergefallen o.ä.
Was ich vermute ist folgendes: ich habe den laptop normalerweise nur mit dem daumen in der mitte geöffnet also war dort immer der druck drauf. Das könnte das display langsam abgenutzt haben und zum bruch geführt habe. Sollte nicht vorkommen, ist aber die einzig logische erklärung.

wie soll ich beweisen, dass es kein gewaltschaden ist?

p.s.hab den laptop von meinem ersten selbstverdienten Geld anfang '09 gekauft.
 

Marie Johanna

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AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Sorry Frido, ein Freund hatte ein ähnliches Problem und da war es wie du sagtest, Acer sagte das kann mutwillig vom Nutzer hinzugfeügt wurden sein... Die sind dann zum Anwalt und der nahm Kontakt mit Acer auf und erläuterte alle Einzelheiten das Nacherfüllung stattfinden muss, wenn nichts eindeutiges Nachweisbar ist, das der Laptop runtergefallen sei oder sonstiges. Und da der TE sagte sein Laptop sei noch nie runtergefallen, weist er bestimmt auch nicht entsprechende Schäden auf...

Ach und wenn Acer nicht beweisen kann, mit dem "Gewaltschaden" MUSS Acer reparieren, auf Kolanz. Denn zu Beweisen das die Schuld beim Kunden liegt ist Aufgabe des Herstellers und DAS wird für ACER nicht einfach.

Ich sehe da rechtlich keine Probleme das Acer den Laptop repariert.

Aber ich füge meiner Signatur gerne "Alle Angaben ohne Gewähr hinzu".

@jtodao Du musst nichts beweisen. Acer muss beweisen das DU was gemacht hast, nicht anders herum.
 
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fiegepils1980

Erfahrener Benutzer
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Müssen und Kulanz sind zwei verschiedene paar Schuhe. Kulanz bedeutet, das eine Firma das aus Wohlwollen tut, um vielleicht einen guten Kunden nicht zu verlieren oder weil das auch gute Werbung sein kann.
 
B

borstianer

Guest
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Ich zitier mal Stumpf, da man nicht alles so pauschalisieren kann wie Marie Johanna es tut...

"
Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung

Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet."


QUELLE: KLICK





Zusammengefaßt heißt das:


Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweisspflicht beim Hersteller, danach beim Kunden.
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweisspflicht beim Hersteller, danach beim Kunden.
Falsch!

Lies mal Deinen Text den Du gepostet hast!

Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Selbst bei einem Scharnier, dass kaputt gegangen ist, würde ich als Hersteller
ganz genau hinsehen!
Ich hab schon etliche Kaputte gesehen, wo der Benutzer, mal wieder, seinen Kugelschreiber oberhalb der Tastatur hat liegen gelassen und dann den Deckel
geschlossen.
Wenn da dann einer der üblichen Grobmotoriker "leicht" nachdrückt geben die Scharniere oft auf (und meist das Display auch).
 
B

borstianer

Guest
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

selbstredet... Das wird eh geschehen... Ich bin zu faul zum suchen, aber wenn der KV bei acer keine Kosten verursacht, könnte man es ja auf dem Wegen mal probieren... Falls Sie sich wie von meiner Seite erwartet davon nix annehmen, dann selbst reparieren lassen oder fürs gleiche Geld in der Bucht ein neues Display bestellen...
 

jtodao

Neuer Benutzer
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Also das heißt dann für mich einsenden und hoffen?

Ich bin in Amerika. Muss ich den Laptop in Deutschland einsenden oder besteht die möglichkeit ihn hier zu reparieren (ich meine von Acer). Gekauft hab ich ihn von saturn in deutschland
 

Depart_35

Neuer Benutzer
AW: aspire 6935 bildschirm gebrochen

Ich zitier mal Stumpf, da man nicht alles so pauschalisieren kann wie Marie Johanna es tut...

"
Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung

Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB allgemein 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet."


QUELLE: KLICK





Zusammengefaßt heißt das:


Innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweisspflicht beim Hersteller, danach beim Kunden.

Ich muss dich leider enttäuschen, doch deine Aussage enthält Fehler. Ich nehme einmal an, dass du die Gewährleistung einfach falsch verstanden hast.

1. Garantie : ok
2. Gewährleistung: Die Beweispflicht liegt beim Kunden, das stimmt - dennoch ist es etwas anders gemeint als du es geschrieben hast. Gewährleistet wird der Betrieb des Gerätes - jedoch nicht das alle einzelnen Teile des Gerätes einwandfrei über die Dauer funktionieren. Wenn du tatsächlich nur 1 Jahr Garantie hast, so haste nicht viel Chancen - bei 2 muss der Hersteller den Bildschirm ersetzen. Sollte der Hersteller aber im nachhinein durch einen Gutachter feststellen, dass der Fehler nicht beim Hersteller liegen kann, musst DU das Gegenteil nachweisen (z. B. Gegengutachten etc. pp). Das ist mit der BEWEISPFLICHT gemeint - nichts anderes.

Kleiner Tip...ich habe meinen bei Media Markt gekauft und eine 5 Jahres-Garantie....macht mehr laune.
 
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