Recovery DVDs für gleiches Modell gleich?

cat120

Achtung Krallen!
AW: Recovery DVDs für gleiches Modell gleich?

Recht ist Recht und für jeden anwendbar. Allerdings machen es uns M$ oder auch die OEM-Hersteller mit dem Recovery-Mist nicht gerade leicht. Wie geschrieben erhällt man nur ein Nutzungsrecht wenn man einen Original- Datenträger besitzt. Das wäre dann die Festplatte. Das dieses Recovery System nicht auf Geräten anderer Hersteller funktioniert ist denkbar. Veränderungen daran wären ein Verstoß gegen das Urheberrecht aber wenn man einen solchen Datenträger erwirbt hat man auch ein Nutzungsrecht.

MfG

Nachtrag: Der Product-Key ist für das deutsche Urheberrecht völlig uninteressant. Lasst diesen Blödsinn doch einfach weg. Das ist laut deutschem Recht ein Aufkleber und nicht mehr!

Auch Lizenzen sind für den Privat-Anwender uninteressant. Ich glaube nicht das einer von euch einen Lizenzvertrag unterschrieben hat beim Kauf eines Gerätes.
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Recovery DVDs für gleiches Modell gleich?

Akzeptiert man nicht der EULA beim Start eines vorinstallierten Systems?

Ich weiss das gerade nicht mehr, ist schon lange her das ich solch ein Gerät in den Fingern hatte.
 

weiss_was

weiss_oft_nix
AW: Recovery DVDs für gleiches Modell gleich?

Also MS selbst definiert sich hier über den Aufkleber.
Es war doch seit schon vielen Jahren so gewesen - wenn man den Aufkleber veräußert, ob auf CD, DVD oder PC/NB ist man fortan sein Windows los und der andere besitzt es.

Der Product-Key darauf ist einzigartig auf der ganzen Welt und das Windows das sich damit aktivieren lässt wird nie probleme bekommen (wenn nicht ein anderer den Key behalten/geklaut/gefälscht hat):

Lizenzierung und Schutz vor Softwarepiraterie
 
Zuletzt bearbeitet:

cat120

Achtung Krallen!
AW: Recovery DVDs für gleiches Modell gleich?

Dem deutschen Urheberrecht ist es völlig egal was, wie M$ definiert.

Im übrigen definiert M$ ein Nutzungsrecht mit dem Vorhandensein eines originalen Datenträgers, dem Product-Key (COA) und des Benutzerhandbuches. Fehlt eines der drei Dinge darf man laut M$ dieses Produkt nicht verwenden.
Akzeptiert man nicht der EULA beim Start eines vorinstallierten Systems?
Ja dem ist so. Allerdings sind Teile davon mit dem von Hartwarejagd erwähntem Urteil unwirksam erklärt worden und als einseitige Willenserklärung seitens M$ zu betrachten.

Beispiel: Du kaufst einen Windows- Datenträger als Original zum Beispiel in der Bucht für kleines Geld. Damit erwirbst du auch ein Nutzungsrecht laut deutschem Urheberrecht.

Um dieses Windows nutzen zu können benötigst du einen Product-Key denn den Datenträger verändern darfst du nicht.
Wo der Product-Key herkommt spielt keine Rolle. Das kann auch der von deinem Nachbarn oder Verwandten sein. Für das deutsche Urheberrecht ist das völlig unerheblich. Praktisch funktioniert das übrigens auch.

Wenn man einen Product-Key verkaufen will darf man in Deutschland nicht erklären das damit mögliche Nutzungsrechte an dem Product für welches dieser bestimmt ist erlangt werden. Dem ist nämlich nicht so!

Nein, das deutsche Urheberrecht wird nicht von Bill Gates oder M$ gestaltet!

Das ganze geht jetzt allerdings ziemlich in Richtung Offtopic.

MfG
 

weiss_was

weiss_oft_nix
AW: Recovery DVDs für gleiches Modell gleich?

Wo der Product-Key herkommt spielt keine Rolle. Das kann auch der von deinem Nachbarn oder Verwandten sein. Für das deutsche Urheberrecht ist das völlig unerheblich. Praktisch funktioniert das übrigens auch.
Aber MS checkt doch auf 1x-Nutzung des Product-Keys, wenn es Mehrfachnutzung feststellt wird der Key bei allen Nutzern unwirksam und Windows verlangt neue Aktivierung.
Wie kann das dann so wie du es beschreibst funktionieren?
 
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