AW: Acer 6930 G / Allgemein / Haftung / Garantie
Update:
Nach meinem Vorschlag das Acer ihren Kostenvoranschlag nochmals überdenken sollte oder auf eine Klage in der größen Ordnung von 2000€ (Sachverständigen Gutachten Gerichtskosten etc.) möchte, wurde am 12.11.2010 auf Kosten von Acer das Notebook abgeholt.
Das Mainboard wurde ausgetauscht, komisch mehr aber nicht und nun funktioniert es wieder Vom Wasserschaden keine Rede mehr.
Muss man heutzutage erst mit einem Rechtsstreit drohen und dann erst wird gehandelt?
Update:
Nach meinem Vorschlag das Acer ihren Kostenvoranschlag nochmals überdenken sollte oder auf eine Klage in der größen Ordnung von 2000€ (Sachverständigen Gutachten Gerichtskosten etc.) möchte, wurde am 12.11.2010 auf Kosten von Acer das Notebook abgeholt.
Das Mainboard wurde ausgetauscht, komisch mehr aber nicht und nun funktioniert es wieder Vom Wasserschaden keine Rede mehr.
Muss man heutzutage erst mit einem Rechtsstreit drohen und dann erst wird gehandelt?