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<blockquote data-quote="Ari Gold" data-source="post: 145101" data-attributes="member: 11911"><p><strong>AW: Warnung vor Seiten wie: Opendownload.de</strong></p><p></p><p>"ohne Widerrufsrecht" ist rechtlich nicht richtig. Ein Widerrufsrecht besteht per se erstmal auch in diesen Fällen, weil es sich trotz allem um einen Fernabsatzvertrag handelt. Bei Dienstleistungen erlischt es aber in diesen Fällen sofern der Dienst tatsächlich in Anspruch genommen wird - § 312d III Nr. 2 BGB (<a href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html" target="_blank">BGB - Einzelnorm</a>). </p><p></p><p>Im Ergebnis ändert das natürlich für den Verbraucher der eine derartige Zahlungsaufforderung erhält nichts. Denn in dem Moment in dem der Brief kommt wurde der Dienst entweder schon in Anspruch genommen oder die Firma, die den Vertragsschluss unterstellt, unterstellt in dem Zusammenhang auch die Nutzung des Dienstes.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ari Gold, post: 145101, member: 11911"] [b]AW: Warnung vor Seiten wie: Opendownload.de[/b] "ohne Widerrufsrecht" ist rechtlich nicht richtig. Ein Widerrufsrecht besteht per se erstmal auch in diesen Fällen, weil es sich trotz allem um einen Fernabsatzvertrag handelt. Bei Dienstleistungen erlischt es aber in diesen Fällen sofern der Dienst tatsächlich in Anspruch genommen wird - § 312d III Nr. 2 BGB ([url=http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html]BGB - Einzelnorm[/url]). Im Ergebnis ändert das natürlich für den Verbraucher der eine derartige Zahlungsaufforderung erhält nichts. Denn in dem Moment in dem der Brief kommt wurde der Dienst entweder schon in Anspruch genommen oder die Firma, die den Vertragsschluss unterstellt, unterstellt in dem Zusammenhang auch die Nutzung des Dienstes. [/QUOTE]
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