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Vorratsdatenspeicherung
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<blockquote data-quote="cat120" data-source="post: 358546" data-attributes="member: 22268"><p>Hallo</p><p></p><p>Mal wieder was zum Thema Vorratsdatenspeicherung. </p><p>Wer geglaubt hat das die Vorratsdatenspeicherung nur gegen Terroristen und Schwerverbrecher eingesetzt wird der wird enttäuscht sein denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden das es auch gegen das Filesharing eingesetzt werden kann: <a href="https://netzpolitik.org/2012/europaischer-gerichtshof-erlaubt-vorratsdatenspeicherung-gegen-filesharing/" target="_blank">https://netzpolitik.org/2012/europaischer-gerichtshof-erlaubt-vorratsdatenspeicherung-gegen-filesharing/</a></p><p></p><p>Nach einem internen Gesetzentwurf, will das Bundesjustizministerium künftig jede Internetverbindung in Deutschland erfassen lassen. Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar, wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat. Außerdem würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten (z.B. bei Twitter oder Facebook) identifizierbar, was die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen (bei mobiler Internetnutzung) zulassen würde.</p><p></p><p>Das Bundesinnenministerium will neben Internetverbindungen auch Telefonverbindungen, Mobiltelefonverbindungen (einschließlich SMS), E-Mails und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat speichern lassen. Strafverfolger sollen die Daten u.a. zur Aufklärung von „Straftaten bei Wahlen“, von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) hinaus. Selbst zur Aufklärung „gewichtiger Ordnungswidrigkeiten“ soll eine Datennutzung zulässig sein – ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wo keine Straftat vorliegt, sollen die Daten „zur Abwehr von Gefahren“ präventiv abrufbar sein. Selbst die 19 deutschen Geheimdienste sollen auf Vorratsdaten Zugriff erhalten – ohne jede richterliche Anordnung. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist ein Übermittlungsverbot für Beratungsstellen nicht vorgesehen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="cat120, post: 358546, member: 22268"] Hallo Mal wieder was zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Wer geglaubt hat das die Vorratsdatenspeicherung nur gegen Terroristen und Schwerverbrecher eingesetzt wird der wird enttäuscht sein denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden das es auch gegen das Filesharing eingesetzt werden kann: [URL]https://netzpolitik.org/2012/europaischer-gerichtshof-erlaubt-vorratsdatenspeicherung-gegen-filesharing/[/URL] Nach einem internen Gesetzentwurf, will das Bundesjustizministerium künftig jede Internetverbindung in Deutschland erfassen lassen. Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar, wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat. Außerdem würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten (z.B. bei Twitter oder Facebook) identifizierbar, was die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen (bei mobiler Internetnutzung) zulassen würde. Das Bundesinnenministerium will neben Internetverbindungen auch Telefonverbindungen, Mobiltelefonverbindungen (einschließlich SMS), E-Mails und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat speichern lassen. Strafverfolger sollen die Daten u.a. zur Aufklärung von „Straftaten bei Wahlen“, von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) hinaus. Selbst zur Aufklärung „gewichtiger Ordnungswidrigkeiten“ soll eine Datennutzung zulässig sein – ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wo keine Straftat vorliegt, sollen die Daten „zur Abwehr von Gefahren“ präventiv abrufbar sein. Selbst die 19 deutschen Geheimdienste sollen auf Vorratsdaten Zugriff erhalten – ohne jede richterliche Anordnung. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist ein Übermittlungsverbot für Beratungsstellen nicht vorgesehen. [/QUOTE]
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