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<blockquote data-quote="Falck" data-source="post: 398342" data-attributes="member: 37993"><p><strong>AW: Schaltet spontan ab</strong></p><p></p><p>Hallo,</p><p>Tja, da wären wir wieder mal bei dem leidlichen Thema Garantie und Gewährleistung.</p><p>Fakt ist, das der Hersteller selbst nach mehreren vergeblichen Reparaturen nicht verpflichtet ist das Gerät auszutauschen. Das gilt nur bei teuren Serviceverträgen, aber nicht bei Standardverträgen.</p><p>Theoretisch kann der Hersteller also beliebig oft am selben Fehler herum basteln.</p><p>Anders sieht es aus wenn man den Fehler von Anfang an beim Händler reklamiert. Dort kann man sich auf die Gewährleistung berufen. Nur dann kann man nach zwei erfolglosen Reparaturen den Kaufpreis zurück verlangen.</p><p>So kenne ich die Gesetzeslage.</p><p>Das Problem ist immer, du schließt einen Kaufvertrag mit dem Händler ab, nicht mit dem Hersteller, außer du kaufst dort im Onlineshop direkt ein.</p><p>Deshalb Gewährleistung, der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet.</p><p>Garantie ist eine freiwillige Sache.</p><p>Deshalb empfehle ich immer, auch wenn`s vielleicht ein paar Tage länger dauern sollte, immer erst über den Händler einen Schaden abwickeln.</p><p>Du hast auf das Gerät Gewährleistung, der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet und zwar 6 Monate lang das es einwandfrei funktioniert.</p><p>Er muss das NB zurück nehmen, ohne Wenn und Aber!!</p><p></p><p>Falck</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Falck, post: 398342, member: 37993"] [b]AW: Schaltet spontan ab[/b] Hallo, Tja, da wären wir wieder mal bei dem leidlichen Thema Garantie und Gewährleistung. Fakt ist, das der Hersteller selbst nach mehreren vergeblichen Reparaturen nicht verpflichtet ist das Gerät auszutauschen. Das gilt nur bei teuren Serviceverträgen, aber nicht bei Standardverträgen. Theoretisch kann der Hersteller also beliebig oft am selben Fehler herum basteln. Anders sieht es aus wenn man den Fehler von Anfang an beim Händler reklamiert. Dort kann man sich auf die Gewährleistung berufen. Nur dann kann man nach zwei erfolglosen Reparaturen den Kaufpreis zurück verlangen. So kenne ich die Gesetzeslage. Das Problem ist immer, du schließt einen Kaufvertrag mit dem Händler ab, nicht mit dem Hersteller, außer du kaufst dort im Onlineshop direkt ein. Deshalb Gewährleistung, der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet. Garantie ist eine freiwillige Sache. Deshalb empfehle ich immer, auch wenn`s vielleicht ein paar Tage länger dauern sollte, immer erst über den Händler einen Schaden abwickeln. Du hast auf das Gerät Gewährleistung, der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet und zwar 6 Monate lang das es einwandfrei funktioniert. Er muss das NB zurück nehmen, ohne Wenn und Aber!! Falck [/QUOTE]
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