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Rechtliches: Reparatur & Rücktritt vom Kaufvertrag
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<blockquote data-quote="Drebin" data-source="post: 156082" data-attributes="member: 9486"><p>Hier eine Hilfe zur Rechtlichen Seite bei Garantie-Gewährleistungsfällen und diverse Worterläuterungen.</p><p>Alle Erklärungen beziehen sich auf Notebooks.</p><p></p><p>( ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit, schreibe nach besten wissen und gewissen)</p><p> </p><ul> <li data-xf-list-type="ul"><strong>Rücktritt vom Kaufvertrag / Wandlung</strong></li> </ul><p></p><p> BGB § 440</p><p>Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz </p><p> Außer in den Fällen des § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html" target="_blank">281</a> Abs. 2 und des § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html" target="_blank">323</a> Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html" target="_blank">439</a> Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. <strong>Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. </strong></p><p> </p><p>dh. Nach 2x Reparieren/Nachbessern des GLEICHEN Fehlers kann man als Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein neues Austausch Gerät verlangen.</p><p>Bei Rücktritt wird eine Nutzungspauschale abgezogen:</p><p>Man geht hierbei von einer Nutzungsdauer von 3J aus. das wären dann pro genutzten Monat 1/36 bzw. so <strong>ca 3% des Anschaffungswertes Abzug pro Monat</strong>.</p><p></p><p><span style="font-size: 10px">....wird fortgesetzt</span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Drebin, post: 156082, member: 9486"] Hier eine Hilfe zur Rechtlichen Seite bei Garantie-Gewährleistungsfällen und diverse Worterläuterungen. Alle Erklärungen beziehen sich auf Notebooks. ( ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit, schreibe nach besten wissen und gewissen) [LIST] [*][B]Rücktritt vom Kaufvertrag / Wandlung[/B] [/LIST] BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz Außer in den Fällen des § [URL="http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html"]281[/URL] Abs. 2 und des § [URL="http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html"]323[/URL] Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § [URL="http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html"]439[/URL] Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. [B]Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. [/B] dh. Nach 2x Reparieren/Nachbessern des GLEICHEN Fehlers kann man als Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein neues Austausch Gerät verlangen. Bei Rücktritt wird eine Nutzungspauschale abgezogen: Man geht hierbei von einer Nutzungsdauer von 3J aus. das wären dann pro genutzten Monat 1/36 bzw. so [B]ca 3% des Anschaffungswertes Abzug pro Monat[/B]. [SIZE=2]....wird fortgesetzt[/SIZE] [/QUOTE]
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