Rechtliches: Reparatur & Rücktritt vom Kaufvertrag

Drebin

aktiver Benutzer
Hier eine Hilfe zur Rechtlichen Seite bei Garantie-Gewährleistungsfällen und diverse Worterläuterungen.
Alle Erklärungen beziehen sich auf Notebooks.

( ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit, schreibe nach besten wissen und gewissen)

  • Rücktritt vom Kaufvertrag / Wandlung

BGB § 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

dh. Nach 2x Reparieren/Nachbessern des GLEICHEN Fehlers kann man als Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein neues Austausch Gerät verlangen.
Bei Rücktritt wird eine Nutzungspauschale abgezogen:
Man geht hierbei von einer Nutzungsdauer von 3J aus. das wären dann pro genutzten Monat 1/36 bzw. so ca 3% des Anschaffungswertes Abzug pro Monat.

....wird fortgesetzt
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Rechtliches: Reparatur & Rücktritt vom Kaufvertrag

Du solltest noch drunter schreiben:

Dies stellt KEINE Rechtsberatung dar, sondern nur meine eigene Meinung!

Nicht das Du dafür noch was auf den Sack bekommst (O_O)
 
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