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Probleme mit dem Kundenservice - Was nun?
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<blockquote data-quote="Whe" data-source="post: 197942" data-attributes="member: 26828"><p><strong>AW: Probleme mit dem Kundenservice - Was nun?</strong></p><p></p><p><span style="font-family: 'Arial'">Ich habe mit Acer Austria ähnliche Erlebnisse. Wo hast du deinen Laptop gekauft? In Österreich sieht das lt. Auskunft des Vereines für Konsumenteninformation wie folgt aus. Dein unmittelbarer Vertragspartner beim Kauf des Notebooks ist die Firma wo du das Gerät gekauft hast. Diese ist dir aufgrund des Kaufvertrages über das Notebook per Gesetz zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass das Notebook im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln gewesen sein muss. Tritt nun ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Gerätes auf, so wird vom Gesetz vermutet, dass dieser Mangel von Anfang an gegeben war. Der Händler ist daher zur kostenlosen Behebung des Mangels verpflichtet (durch Reparatur- was natürlich auch durch Einschicken bei Acer geschehen kann - oder durch Austausch). </span></p><p> </p><p> <span style="font-family: 'Arial'">Ihre Rechte gegenüber der Herstellerfirma Acer bezüglich des konkreten Notebooks ergeben sich aus der Garantie der Fa. Acer. Sofern die in der Garantievereinbarung versprochenen Leistungen (insbes. Support) von Acer nicht entsprechend erbracht werden, stellt dies einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, der natürlich schriftlich geltend gemacht werden kann und soll.</span></p><p> <span style="font-family: 'Arial'">Dies gilt für Österreich. Wie es in Deutschland ist kann ich nicht sagen.</span></p><p> <strong><span style="color: Red"></span></strong></p><p><strong><span style="color: Red">Mod-Edit: Hetzerei entfernt! Es reicht jetzt!</span></strong></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Whe, post: 197942, member: 26828"] [b]AW: Probleme mit dem Kundenservice - Was nun?[/b] [FONT=Arial]Ich habe mit Acer Austria ähnliche Erlebnisse. Wo hast du deinen Laptop gekauft? In Österreich sieht das lt. Auskunft des Vereines für Konsumenteninformation wie folgt aus. Dein unmittelbarer Vertragspartner beim Kauf des Notebooks ist die Firma wo du das Gerät gekauft hast. Diese ist dir aufgrund des Kaufvertrages über das Notebook per Gesetz zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass das Notebook im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln gewesen sein muss. Tritt nun ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe des Gerätes auf, so wird vom Gesetz vermutet, dass dieser Mangel von Anfang an gegeben war. Der Händler ist daher zur kostenlosen Behebung des Mangels verpflichtet (durch Reparatur- was natürlich auch durch Einschicken bei Acer geschehen kann - oder durch Austausch). [/FONT] [FONT=Arial]Ihre Rechte gegenüber der Herstellerfirma Acer bezüglich des konkreten Notebooks ergeben sich aus der Garantie der Fa. Acer. Sofern die in der Garantievereinbarung versprochenen Leistungen (insbes. Support) von Acer nicht entsprechend erbracht werden, stellt dies einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar, der natürlich schriftlich geltend gemacht werden kann und soll.[/FONT] [FONT=Arial]Dies gilt für Österreich. Wie es in Deutschland ist kann ich nicht sagen.[/FONT] [B][COLOR=Red] Mod-Edit: Hetzerei entfernt! Es reicht jetzt![/COLOR][/B] [/QUOTE]
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