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<blockquote data-quote="katzenkönig" data-source="post: 270326" data-attributes="member: 43415"><p><strong>AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten</strong></p><p></p><p>Zunächstmal:</p><p>Eine Garantie ist ja nicht gleichbedeutend mit einer AGB und steht zu dieser auch in keinerlei akzessorischem Verhältnis. Ich kann von Privat zu Privat auch einen einmaligen Vertrag abschließen und dabei eine Garantie einräumen ohne mich des Mittels der AGB zu bedienen.</p><p></p><p>Natürlich ist es dem Garantiegeber aber nicht verwehrt, seine Garantiebedingungen im Rahmen einer AGB zu bestimmen.</p><p></p><p>Ein Garantiefall ist weiterhin dann gegeben, wenn die - in welcher Form auch immer - postulierten Garantiebedingungen erfüllt sind. </p><p>Sprich: Schaden an der Kaufsache + Einhaltung garantieausschließender Regeln (zur Not halt in Form von Treu & Glauben, § 242 BGB - wenn ich die Sache selber beschädige, dann hab ich auch keinen Garantieanspruch)</p><p></p><p>Wer genaueres wissen will, der kann auch einfach in die Fachliteratur schauen. Z.B. in Kommentare (Palandt, MüKo, Erman, etc.).</p><p></p><p>*Howgh*</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="katzenkönig, post: 270326, member: 43415"] [b]AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten[/b] Zunächstmal: Eine Garantie ist ja nicht gleichbedeutend mit einer AGB und steht zu dieser auch in keinerlei akzessorischem Verhältnis. Ich kann von Privat zu Privat auch einen einmaligen Vertrag abschließen und dabei eine Garantie einräumen ohne mich des Mittels der AGB zu bedienen. Natürlich ist es dem Garantiegeber aber nicht verwehrt, seine Garantiebedingungen im Rahmen einer AGB zu bestimmen. Ein Garantiefall ist weiterhin dann gegeben, wenn die - in welcher Form auch immer - postulierten Garantiebedingungen erfüllt sind. Sprich: Schaden an der Kaufsache + Einhaltung garantieausschließender Regeln (zur Not halt in Form von Treu & Glauben, § 242 BGB - wenn ich die Sache selber beschädige, dann hab ich auch keinen Garantieanspruch) Wer genaueres wissen will, der kann auch einfach in die Fachliteratur schauen. Z.B. in Kommentare (Palandt, MüKo, Erman, etc.). *Howgh* [/QUOTE]
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