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<blockquote data-quote="The Grinch" data-source="post: 270075" data-attributes="member: 10363"><p><strong>AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten</strong></p><p></p><p>Wenn Du zitierst, dann bitte so vollständig das ein Schuh draus wird!</p><p> </p><p>Aus Deinem Link entnommen:</p><p></p><p>Die Forderung kann nur im Rahmen der vom Garantiegeber aufgestellte AGBs gewährt werden ;-)</p><p>Wenn an dem Gewerke derart Änderungen, durch den Käufer (oder Dritte), vorgenommen wurden, dass der Garantiegeber einen Garantiewürdigen Zustand verlangen kann,</p><p>so kann der Käufer sich nicht dagegen sperren oder der Garantiegeber kann die Leistung verweigern.</p><p> </p><p>Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine freie Interpretation der Gesetzeslage.</p><p>Wer dazu was genaues erfahren will MUSS ein organ der Rechtspflege befragen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="The Grinch, post: 270075, member: 10363"] [b]AW: Extensa 5630 EZ - lässt sich nicht einschalten[/b] Wenn Du zitierst, dann bitte so vollständig das ein Schuh draus wird! Aus Deinem Link entnommen: Die Forderung kann nur im Rahmen der vom Garantiegeber aufgestellte AGBs gewährt werden ;-) Wenn an dem Gewerke derart Änderungen, durch den Käufer (oder Dritte), vorgenommen wurden, dass der Garantiegeber einen Garantiewürdigen Zustand verlangen kann, so kann der Käufer sich nicht dagegen sperren oder der Garantiegeber kann die Leistung verweigern. Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine freie Interpretation der Gesetzeslage. Wer dazu was genaues erfahren will MUSS ein organ der Rechtspflege befragen. [/QUOTE]
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