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Neuer Bundestrojaner aufgetaucht.
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<blockquote data-quote="The Grinch" data-source="post: 331238" data-attributes="member: 10363"><p><strong>AW: Neuer Bundestrojaner aufgetaucht.</strong></p><p></p><p>Als wenn die Posse, rund um den Bundestrojaner, noch nicht ausreicht, wird es jetzt</p><p>noch lustiger!</p><p>Angeblich soll das veröffentlichen der Binärdaten, des Trojaners, gegen geltendes Recht verstossen (hier §258 StGB), so der "Wissenschaftliche Dienst des Bundestags".</p><p> </p><p>Quelle: <a href="http://www.golem.de/1110/87179.html" target="_blank">Bundestag: Staatstrojaner-Enthllung des CCC knnte Straftat sein - Golem.de</a></p><p> </p><p>Es ist schon eine äusserst erstaunliche Entwicklung, und auch die Kommentare der</p><p>Verantwortlichen lassen ein wenig an der Kompetenz Jener zweifeln!</p><p>Erst wissen man "von Nichts", dann könnte sein Dass, und plötzlich wurde das Stück</p><p>Software doch von einigen Bundesländern verwendet.</p><p>Mal entspricht die Verwendung dem TKÜ, ein anderes Mal wurde klar gegen das</p><p>Urteil des Bundesverfassungsgericht verstossen.</p><p> </p><p>Eins sollte klar sein:</p><p>Weder die Exekutive, noch die Legislative, steht ÜBER der Verfassung!</p><p>Und auch wer politische Immunität geniesst darf NICHT gegen geltendes Recht verstossen,</p><p>und muss sich ggf. der Rechtsverfolgung stellen und ein Urteil</p><p>"im Namen des Volkes" über sich ergehen lassen.</p><p>Äusserst unverständlich ist dazu das die zuständigen Ermittlungsrichter</p><p>hier die Anträge für die TKÜ, mittels des bekannten Bundestrojaners, mehr oder</p><p>weniger einfach durchgewunken haben!</p><p>Auch hier sollten die zuständigen Ermittlungsrichter sich mal gefallen lassen das</p><p>die übergeordneten Institutionen sich mal mit den getroffenen Entscheidungen</p><p>befassen und ggf. ein Stühlerücken anordnen, so das auf dem Richterstühlen Leute</p><p>sitzen die WIRKLICH geltendes Gesetz und Recht umgesetzen können.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="The Grinch, post: 331238, member: 10363"] [b]AW: Neuer Bundestrojaner aufgetaucht.[/b] Als wenn die Posse, rund um den Bundestrojaner, noch nicht ausreicht, wird es jetzt noch lustiger! Angeblich soll das veröffentlichen der Binärdaten, des Trojaners, gegen geltendes Recht verstossen (hier §258 StGB), so der "Wissenschaftliche Dienst des Bundestags". Quelle: [URL="http://www.golem.de/1110/87179.html"]Bundestag: Staatstrojaner-Enthllung des CCC knnte Straftat sein - Golem.de[/URL] Es ist schon eine äusserst erstaunliche Entwicklung, und auch die Kommentare der Verantwortlichen lassen ein wenig an der Kompetenz Jener zweifeln! Erst wissen man "von Nichts", dann könnte sein Dass, und plötzlich wurde das Stück Software doch von einigen Bundesländern verwendet. Mal entspricht die Verwendung dem TKÜ, ein anderes Mal wurde klar gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht verstossen. Eins sollte klar sein: Weder die Exekutive, noch die Legislative, steht ÜBER der Verfassung! Und auch wer politische Immunität geniesst darf NICHT gegen geltendes Recht verstossen, und muss sich ggf. der Rechtsverfolgung stellen und ein Urteil "im Namen des Volkes" über sich ergehen lassen. Äusserst unverständlich ist dazu das die zuständigen Ermittlungsrichter hier die Anträge für die TKÜ, mittels des bekannten Bundestrojaners, mehr oder weniger einfach durchgewunken haben! Auch hier sollten die zuständigen Ermittlungsrichter sich mal gefallen lassen das die übergeordneten Institutionen sich mal mit den getroffenen Entscheidungen befassen und ggf. ein Stühlerücken anordnen, so das auf dem Richterstühlen Leute sitzen die WIRKLICH geltendes Gesetz und Recht umgesetzen können. [/QUOTE]
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