Guten Tag,
Ich habe mir am 25.10.2011 das Acer Aspire 5750G bei expert gekauft.
Seitdem ist es mir nun zum 2. Mal passiert, dass der Lüfter wegen den extremen Temparaturen (ca. 100 °C am Lüfter) durchgebrannt ist. Ich habe ihn deshalb vor 3 Tagen zu Acer eingeschickt. Nun meine Frage:
Steht mir falls dieses Problem immer noch auftritt das Recht zu vom Kaufvertrag zurückzutreten? Laut BGB §440 ist es möglich nach zweimal erfolgsloser Nachbesserung am Gerät von Kaufvertrag zurückzutreten.
Muss ich den Rücktritt bei expert oder Acer anfordern? Und wie steht Acer überhaupt zu diesem Thema?
Danke für eure Antworten.
ProG28
Ich habe mir am 25.10.2011 das Acer Aspire 5750G bei expert gekauft.
Seitdem ist es mir nun zum 2. Mal passiert, dass der Lüfter wegen den extremen Temparaturen (ca. 100 °C am Lüfter) durchgebrannt ist. Ich habe ihn deshalb vor 3 Tagen zu Acer eingeschickt. Nun meine Frage:
Steht mir falls dieses Problem immer noch auftritt das Recht zu vom Kaufvertrag zurückzutreten? Laut BGB §440 ist es möglich nach zweimal erfolgsloser Nachbesserung am Gerät von Kaufvertrag zurückzutreten.
Muss ich den Rücktritt bei expert oder Acer anfordern? Und wie steht Acer überhaupt zu diesem Thema?
Danke für eure Antworten.
ProG28