Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Login
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Login
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
Weitere Themen
Smalltalk und Offtopic
LaberThread™Vol. X - Besser als bei ARD,ZDF & ORF in die ersten Sitze zu reihern!
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="HATHOR" data-source="post: 389203"><p><strong>AW: LaberThread™Vol. X - Besser als bei ARD,ZDF & ORF in die ersten Sitze zu reihern!</strong></p><p></p><p>Nein.</p><p></p><p>Zitat aus dem <strong>LUFTRECHT</strong>:</p><p></p><p>"<strong>Luftahrzeuge unterliegen dem Flugplatzzwang, d.h. sie dürfen nur auf dafür zugelassenen Flugplätzen starten oder landen.</strong></p><p></p><p>Für Ausnahmen von dieser Regelung sind erforderlich:</p><p>Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstiger Berechtigten</p><p>Erlaubnis der Landes-Luftfahrtbebörde (Reg.-Präs)</p><p>Generelle Ausnahmen gelten für:</p><p>Starts und Landungen zum Zweck der Hilfeleistung bei Gefahr für Leib und Leben von Personen.</p><p>Landung von Luftfahrzeugen, bei denen der Ort der Landung betriebsbedingt nicht vorhersehbar ist.</p><p>Landungen und Starts aus Gründen der Sicherheit.</p><p>Nach einer Außenlandung muß der Luftfahrzeugführer dem Grundstückseigentümer oder Berechtigten Auskunft über Name und Wohnsitz des Halters und über die Versicherung geben zur Entschädigung evtl. entstandener Flurschäden. Der Eigentümer darf darauf den Wiederstart oder den Abtransport nicht verhindern.</p><p>Nach einer Notlandung ohne Personenschaden ist zu benachrichtigen:</p><p>- Wenn ein Flugplan abgegeben wurde, die nächste FVK-Stelle</p><p>- Die zuständige Landesluftfahrtbehörde</p><p>- Die Polizei</p><p>- Flurschaden feststellen lassen</p><p>- Wenn aus dem Ausland kommend, Zoll</p><p>- Das LBA innerhalb von 72 Stundendurch den Halter (im Ausland durch den Lfz-Führer;</p><p>Bei schwerem Schaden, Verletzten oder Toten ist das LBA umgehend zu benachrichtigen)</p><p>Bei Wiederstart ist zu beachten:</p><p>- Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde muß vorliegen (siehe oben)</p><p>- Absperrmaßnahmen treffen</p><p>- Startstrecke abschreiten</p><p>- Wetterberatung einholen</p><p>- Gründliche Flugvorbereitung</p><p>- Wiederstart nur ohne Passagiere und Gepäck"</p><p></p><p>Siehe: </p><p>Erteilung von Außenstart- und Landeerlaubnis § 25 LuftVG</p><p>Bedürfen nach § 25 Abs. 1 LuftVG und § 15 LuftVO einer Außenstart- und/oder Außenlandeerlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.</p><p></p><p>.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="HATHOR, post: 389203"] [b]AW: LaberThread™Vol. X - Besser als bei ARD,ZDF & ORF in die ersten Sitze zu reihern![/b] Nein. Zitat aus dem [B]LUFTRECHT[/B]: "[B]Luftahrzeuge unterliegen dem Flugplatzzwang, d.h. sie dürfen nur auf dafür zugelassenen Flugplätzen starten oder landen.[/B] Für Ausnahmen von dieser Regelung sind erforderlich: Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstiger Berechtigten Erlaubnis der Landes-Luftfahrtbebörde (Reg.-Präs) Generelle Ausnahmen gelten für: Starts und Landungen zum Zweck der Hilfeleistung bei Gefahr für Leib und Leben von Personen. Landung von Luftfahrzeugen, bei denen der Ort der Landung betriebsbedingt nicht vorhersehbar ist. Landungen und Starts aus Gründen der Sicherheit. Nach einer Außenlandung muß der Luftfahrzeugführer dem Grundstückseigentümer oder Berechtigten Auskunft über Name und Wohnsitz des Halters und über die Versicherung geben zur Entschädigung evtl. entstandener Flurschäden. Der Eigentümer darf darauf den Wiederstart oder den Abtransport nicht verhindern. Nach einer Notlandung ohne Personenschaden ist zu benachrichtigen: - Wenn ein Flugplan abgegeben wurde, die nächste FVK-Stelle - Die zuständige Landesluftfahrtbehörde - Die Polizei - Flurschaden feststellen lassen - Wenn aus dem Ausland kommend, Zoll - Das LBA innerhalb von 72 Stundendurch den Halter (im Ausland durch den Lfz-Führer; Bei schwerem Schaden, Verletzten oder Toten ist das LBA umgehend zu benachrichtigen) Bei Wiederstart ist zu beachten: - Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde muß vorliegen (siehe oben) - Absperrmaßnahmen treffen - Startstrecke abschreiten - Wetterberatung einholen - Gründliche Flugvorbereitung - Wiederstart nur ohne Passagiere und Gepäck" Siehe: Erteilung von Außenstart- und Landeerlaubnis § 25 LuftVG Bedürfen nach § 25 Abs. 1 LuftVG und § 15 LuftVO einer Außenstart- und/oder Außenlandeerlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. . [/QUOTE]
Authentifizierung
Antworten
Foren
Weitere Themen
Smalltalk und Offtopic
LaberThread™Vol. X - Besser als bei ARD,ZDF & ORF in die ersten Sitze zu reihern!
Oben