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<blockquote data-quote="dirkie71" data-source="post: 211319" data-attributes="member: 29349"><p><strong>AW: Grottenschlechter Kundenservice</strong></p><p></p><p>Ich gebs auf - mit dir zu diskutieren mach einfach keinen Sinn !</p><p>Anscheinend bist du "Acerblind" - ansonsten würden solche Aussagen nicht kommen.</p><p>Seit wann muss man sich Service erkaufen ? Wahrscheinlich noch in der Garantiezeit, oder wie ?</p><p>Acer und auch Dell geben eine sogenannte "Bring in" Garantie. Gesetzlich gesehen ist Garantie, die ja freiwillig ist, immer eine Bringschuld.</p><p>Man kann mehrere Service dazubuchen, wie der von dir angesprochene "Vor Ort Service". Viele Hersteller bieten so etwas zu einem saftigen Aufpreis an.</p><p>Aber zurück zum Thema:</p><p>Um es mal juristisch auszudrücken:</p><p>Das Upgrade auf Win 7 ist eine zugesicherte Eigenschaft, die Acer gibt.</p><p>Also muss Acer auch in einer angemessenen Frist (Der Gesetzgeber sieht hier ca. 14 Tage vor), dieser zugesicherten Eigenschaft nachkommen. Das BGB gibt hier ganz klare Vorgaben.</p><p>Wie dem auch sei, verteidige du nur die Unfähigkeit von Acer. Andere Hersteller bekommen es wenigstens gebacken !</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="dirkie71, post: 211319, member: 29349"] [b]AW: Grottenschlechter Kundenservice[/b] Ich gebs auf - mit dir zu diskutieren mach einfach keinen Sinn ! Anscheinend bist du "Acerblind" - ansonsten würden solche Aussagen nicht kommen. Seit wann muss man sich Service erkaufen ? Wahrscheinlich noch in der Garantiezeit, oder wie ? Acer und auch Dell geben eine sogenannte "Bring in" Garantie. Gesetzlich gesehen ist Garantie, die ja freiwillig ist, immer eine Bringschuld. Man kann mehrere Service dazubuchen, wie der von dir angesprochene "Vor Ort Service". Viele Hersteller bieten so etwas zu einem saftigen Aufpreis an. Aber zurück zum Thema: Um es mal juristisch auszudrücken: Das Upgrade auf Win 7 ist eine zugesicherte Eigenschaft, die Acer gibt. Also muss Acer auch in einer angemessenen Frist (Der Gesetzgeber sieht hier ca. 14 Tage vor), dieser zugesicherten Eigenschaft nachkommen. Das BGB gibt hier ganz klare Vorgaben. Wie dem auch sei, verteidige du nur die Unfähigkeit von Acer. Andere Hersteller bekommen es wenigstens gebacken ! [/QUOTE]
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