Gericht stellt Berechnungsgrundlage für Schadenersatz bei Filesharing-Abmahnungen in Frage

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Achtung Krallen!
Für Diskussionen sorgt derzeit ein Hinweisbeschluss, den das Oberlandesgericht Köln in einem Verfahren (AZ: 6 U 67/11) rund um eine Abmahnung für Filesharing erlassen hat. Der Beschluss deutet an, dass das OLG seine bisherige Einschätzung über die Berechnung des Schadens revidiert hat, die dem Rechteinhaber durch Filesharing entsteht. Die daraus resultierende Neubewertung könnte erheblichen Einfluss auf weitere Verfahren in diesem Bereich haben.>>>>>>>>>>>Weiterlesen

Quelle: heise online - IT-News, c't, iX, Technology Review, Telepolis
 
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