GdP-Vorsitzender fordert Vorratsdatenspeicherung und begründet das mit den Neonazi-Terror

cat120

Achtung Krallen!
Es war abzusehen das der Neonazi- Terror dafür benutzt wird die Diskussion über die Voratsdatenspeicherung wieder anzuheizen. Nun meldete sich auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, zu Wort. Er erklärte, aus "ermittlungstaktischen Gründen" müssten Daten bis zu zwei Jahren gespeichert werden. Dies hätte auch im Fall des Zwickauer Neonazi-Trios hilfreich sein können.

Was nur 2 Jahre? Warum nicht gleich 10?
Ich wage ernsthaft zu bezweifeln das die Voratsdatenspeicherung dazu beigetragen hätte die drei zu stoppen.

Aber man kann ja erstmal alle Bürger unter Generalverdacht stellen und später mal schauen ob sich der Verdacht bei einigen Wenigen bestätigt.
 

cat120

Achtung Krallen!
AW: GdP-Vorsitzender fordert Vorratsdatenspeicherung und begründet das mit den Neonazi-Terror

Ich halte die für eine kriminelle Vereinigung!

MfG
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: GdP-Vorsitzender fordert Vorratsdatenspeicherung und begründet das mit den Neonazi-Terror

Ja, gerade der "Verfassungsschutz", bei dem bin ich mir immer noch nicht im klaren
WAS der denn so schützt (ich meine meist sich selber, aber nicht das Volk oder MICH!).
 

cat120

Achtung Krallen!
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Naja, auf keinen Fall die Verfassung. Die gibt es unter dieser Bezeichnung in Deutschland nämlich nicht. Hier gibt es das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
So lässt sich vielleicht erklären das Verstöße gegen das Grundgesetz zum Beispiel durch den Einsatz des "Staatstrojaner" nicht verfolgt werden. Es ist ja kein Verstoß gegen die Verfassung! Aber was die dann schützen weiß ich auch nicht. Wozu es diese Behörden gibt ist mir auch nicht klar.

Wenn jemand mehr weiß der möge mich aufklären.
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: GdP-Vorsitzender fordert Vorratsdatenspeicherung und begründet das mit den Neonazi-Terror

Ne, das machen ja schon BKA, LKA und Zoll,
in dem die für den Bundestrojaner den Pfuschern dieser Software Millionen in den
Anus schieben.
Ich habe eher den Eindruck das der Verfassungsschutz eine Herberge für
gescheiterte Existenzen ist, wo die vom Staat gesponsort sich in ihrem Milieu
auf die faule Haut legen können.
 

cat120

Achtung Krallen!
AW: GdP-Vorsitzender fordert Vorratsdatenspeicherung und begründet das mit den Neonazi-Terror

Bundesinnenminister Friedrich fordert die Vorratsdatenspeicherung

Neben der Wiedereinführung der mit Urteil vom 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht in der bisherigen Umsetzung für verfassungswidrig und nichtig erklärten Vorratsdatenspeicherung fordert der Bundesinnenminister eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Informationen über Rechtsextremisten. Während diese Daten teilweise nach zehn oder sogar fünf Jahren gelöscht werden, fordert Friedrich eine Anhebung auf mindestens 15 Jahre.
 

cat120

Achtung Krallen!
AW: GdP-Vorsitzender fordert Vorratsdatenspeicherung und begründet das mit den Neonazi-Terror

Quellen: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/494/1/lang,de/
und: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/leitfaden_datenzugriff_voll.pdf

Die Generalstaatsanwaltschaft München zählt in dieser "Verschlusssache" die heute schon angewandten Methoden zur Überwachung unserer Telekommunikation und Internetnutzung auf.

Was ist möglich?


  1. das Aufzeichnen von Telekommunikationsinhalten (z.B. Telefongespräche, SMS, E-Mails),
  2. die Auswertung der Speicher von Handys, Smartphones und SIM-Karten (z.B. Fotos, Telefonbücher),
  3. die Abfrage von Nutzerdaten, Rechnungsdaten und Verkehrsdaten bei Anbietern wie Telekom, Arcor, eBay, YouTube, Facebook und Webmail-Anbietern,
  4. die Identifizierung der Inhaber von Rufnummern, IP-Adressen und E-Mail-Adressen,
  5. die Beobachtung des Standorts von Handys und Smartphones in Echtzeit,
  6. die Online-Durchsuchung externen Speicherplatzes,
  7. der Zugriff auf E-Mail-Postfächer und die Abfrage von Mailboxen,
  8. die Verhinderung der Kommunikation einzelner Handynutzer oder einer gesamten Funkzelle,
  9. die Ermittlung, welche Mobiltelefone sich zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle befunden haben (Funkzellenabfrage),
  10. der Zugriff auf Kommunikation in geschlossenen Internetforen und Chatrooms einschließlich Liveüberwachung,
  11. die Ortung von Pkw mit eingebautem SIM-Modul (z.B. BMW, Audi, Porsche, Renault, Opel),
  12. die Erstellung von Bewegungsbildern mithilfe „stiller SMS“,
  13. die Aufzeichnung verschlüsselter Internetkommunikation (VoIP) unter Verwendung von Überwachungssoftware (sog. Quellen-TKÜ),
  14. die Identifizierung und Überwachung von WLAN-Internetzugängen („W-LAN-Catcher“),
  15. die Zielwahlsuche.
Nutzerdaten, die ausländische Internetfirmen wie Google, YouTube, Skype und Microsoft speichern, können laut Leitfaden zudem „präventiv“ „sehr schnell ... erlangt werden“.

Mal wieder gibt es eingesetzte Maßnahmen die keinerlei rechtliche Grundlage haben.
Wie sollte es auch anders sein!

Diskussionen bitte hier rein: http://www.acer-userforum.de/smalltalk-und-offtopic/42254-demokratie-und-rechtsstaat.html#post337805
 
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