fatboyslim18
Neuer Benutzer
Hallo Zusammen.
Ich hab mir ein Acer extensa 2509 zugelegt der mit einem Arbeitsspeicher von 2GB ausgerüstet ist.
Da an der Unterseite des Laptop´s keine Öffnung ist um den Arbeitsspeicher zu tauschen / erweitern frage ich mich nun in wie fern ich etwas selbst machen darf ohne das ich einen Verlust der Garantie habe.
Selbst zum Plattentausch (HDD) müsste man das Gerät öffnen.
Ich weiss es ist bei Tower Rechnern so das man jederzeit einzelne Elemente tauschen darf ohne die Garantie vom Hersteller zu verlieren, demnach sollte es bei Notebooks auch so sein , oder irre ich mich da ?
Wer weiss Rat ?Evtl und gern auch auf Gesetzlicher Grundlage !?
Ich hab mir ein Acer extensa 2509 zugelegt der mit einem Arbeitsspeicher von 2GB ausgerüstet ist.
Da an der Unterseite des Laptop´s keine Öffnung ist um den Arbeitsspeicher zu tauschen / erweitern frage ich mich nun in wie fern ich etwas selbst machen darf ohne das ich einen Verlust der Garantie habe.
Selbst zum Plattentausch (HDD) müsste man das Gerät öffnen.
Ich weiss es ist bei Tower Rechnern so das man jederzeit einzelne Elemente tauschen darf ohne die Garantie vom Hersteller zu verlieren, demnach sollte es bei Notebooks auch so sein , oder irre ich mich da ?
Wer weiss Rat ?Evtl und gern auch auf Gesetzlicher Grundlage !?