Garantie- und Festplattenfrage

Arthur2050

Neuer Benutzer
Hallo

Ich habe zwei Fragen bezüglich meines Aspire1520 Notebook:

1. Ich habe meinen Notebook im Mai 2005 gekauft und habe jetzt einen Hardwaredefekt festgestellt, desshalb wollte ich gerne wissen ob noch Garantie darauf ist.
In einigen Beipacktzetteln des Notebooks steht was von 1 Jahr Garantie, wiederum steht von dem Händler wo ich es gekauft habe das ich 2 Jahre Gewährleistung habe. Hat nicht jedes Elektronisches Gerät seit 2002 eine Garantie von 2 Jahren?
Ich habe diesen Hardwaredefekt per Mail an Acer geschildert, die mir gesagt haben das ich es einsenden soll. Bin mir aber nicht 100%ig sicher ob die es kostenlos reparieren oder ob ich nachher ne dicke Rechnung ins Haus bekomme.


2. Wenn ich mein Notebook einsenden sollte, ist es erforderlich auch die Festplatte mitzuschicken? Die Festplatte lässt sich einfach rausziehen ohne das Notebook aufzuschrauben.
An der Festplatte liegt das Problem meines Wissens nicht, da es mit und ohne Festplatte keine änderung des Problems gibt.

Hoffe jemand kann mir dieses Fragen beantworten.
Gruß Arthur2050
 

luisoft

Forenmumie
zuerst, garantie ist nicht gewährleistung. gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (2jahre), garantie ist etwas freiwilliges des händlers oder herstellers. ob du 2 jahre garantie von acer hast musst du bei acer erfragen. meines wissens gibt es gewisse aktionsware die nur 1 jahr garantie besitzt. die gewährleistung betrifft nur den händler von du das notebook gekauft hast, allerdings betrifft diese gewährleistung nur fehler die bereits beim kauf nicht-offensichtlich vorhanden waren. d.h. wenn du das gerät kaufst und es hat einen kratzer könnte man das als offensichtlichen fehler deuten (insbesondere wenn du das gerät vorher angeschaut hast). nicht-offensichtliche fehler müssen dann bewiesen werden dass sie entweder nicht oder bereits beim kauf vorhanden waren. die ersten 6 monate steht der händler in der beweispflicht nachzuweisen dass ein defekt nicht auf einen fehler zurück zu führen ist der bereits beim kauf vorhanden war. nach 6 monaten kehrt sich diese beweislast aber um und du musst dem händler nachweisen dass der defekt auf einen fehler zurück zu führen ist der bereits beim kauf vorhanden war. geht klarerweise weder in der einen noch in der anderen richtung. d.h., wenn in den ersten 6 monaten was passiert hat der händler die A-kappe auf, danach (wenn sich der händler stur stellt) dann du.
soweit zur gewährleistung. garantie ist etwas ganz anderes. eine vergabe von garantie ist freiwillig und der garantiegeber (hier acer, mit denen du eigentlich nichts zu tun hast weil du mit denen direkt keine vertraglichen verpflichtungen eingegangen bist) gibt dir eine garantie auf dein notebook. wie diese garantie aussieht, welche baugruppen die garantie mit einschliesst und wie lange die garantie gilt ist einzig und allein die sache von acer. wie gesagt, das ist eine rein freiwillige sache von acer.

daher musst du bei acer anfragen ob die sache noch unter die garantie verfällt oder nicht.

gruß luisoft

p.s.: diese angaben sind nur für deutschland gültig und ohne gewähr :)
 
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