Frage zur Wandlung

Firstceptor

Neuer Benutzer
Ich möchte jetzt bitte keine negative Disskussion sondern einfach eine neutrale Beratung/Meinungen.

Kaufdatum August 2008
Ursprung:
http://www.acer-userforum.de/aspire-forum/13711-geloest-aspire-7730-bildschirmproblem.html

Mein Bildschirm fängt wieder sporadisch an zu flackern. Es wäre dann das 3. Mal das ich das Laptop wegen dem gleichen Problem, einschicke.

Frage 1: Bin ich richtig informiert, das ich das Recht habe, nach dem 3. Reparaturversuch zu wandeln, sprich ich gebe das Gerät meinem Verkäufer zurück und kriege den Kaufpreis zurück?

Frage 2: Wenn etwas ausgetauscht wurde (Inverter bei der 2. Reparatur), läuft dann die Gewährleistung/Garantie für dieses Teil neu, oder bleibt die alte Gewährleistung/Garantie?

Ist ein heißes Thema, ich weiß, aber brauch da eure Meinungen.

Grüße
Chriss
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Frage zur Wandlung

Tja .. Ich würde daraus folgendes Fazit ziehen:

Geld zurück .. nur auf Kulanz des Herstellers/Verkäufers
Gleiches, Gleichwertiges oder Besseres .. nur auf Kulanz des Herstellers/Verkäufers
Lt. dem Gesetz steht Dir, vertragsmässig, eine funktionierende Ware zu,
und der Hersteller kann, fast nach belieben, daran verschlimmbessern.

Das ist allerdings nur meine Interpretation und stellt keine Rechtsberatung dar,
denn die darf ich nicht erteilen!

Dir steht es nat. frei Dich mal bei einem Rechtsbeistand beraten zu lassen.
Das wird zwar Geld kosten, aber danach weisst Du wirklich mehr.

Nachtrag:
Hier wird es noch ein wenig "besser" beschrieben, weniger Fachvokabular:
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Firstceptor

Neuer Benutzer
AW: Frage zur Wandlung

Jap, so hab ich das auch interpretiert. Ist zum Mäuse melken......ich will doch ga kein anderes Notebook......aber das Geflimmer geht auf die Dauer gar net :(
 
Oben