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<blockquote data-quote="luisoft" data-source="post: 70895" data-attributes="member: 6600"><p>hallo</p><p></p><p>ok, nu mach ich mich ma unbeliebt... ich gehe davon aus dass das gerät nicht direkt bei acer gekauft wurde, d.h. hier greift dann ned die gewährleistung gegenüber dem händler sondern die freiwillige herstellergarantie die der hersteller vergibt (aber nicht vergeben muss!) . der anspruch auf ein austauschgerät nach der dritten missglückten reparatur (wohlgemerkt es muss sich dabei immer um den gleichen fehler handeln. kommt das gerät zurück und läuft, 1 woche später hat es aber wieder den selben fehler gilt das nicht als missglückter reparaturversuch denn das notebook ist ja - wenn auch nur eine woche - repariert zurückgekommen) besteht (zumindest in D) nur bei der gewährleistung gegenüber dem händler. bei acer aber als hersteller mit dem du keine direkte geschäftsbeziehung unterhälst gilt das nicht. acer kann die freiwillige herstellergarantie so gestalten wie es denen passt.</p><p>unter diesen gesichtspunkten kann man schon glücklich sein wenn man ausserhalb der garantiezeit ein austauschgerät bekommt (und sei es ein etwas älteres gerät), denn anspruch darauf hat man gegenüber dem hersteller nicht.</p><p></p><p>gruß luisoft</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="luisoft, post: 70895, member: 6600"] hallo ok, nu mach ich mich ma unbeliebt... ich gehe davon aus dass das gerät nicht direkt bei acer gekauft wurde, d.h. hier greift dann ned die gewährleistung gegenüber dem händler sondern die freiwillige herstellergarantie die der hersteller vergibt (aber nicht vergeben muss!) . der anspruch auf ein austauschgerät nach der dritten missglückten reparatur (wohlgemerkt es muss sich dabei immer um den gleichen fehler handeln. kommt das gerät zurück und läuft, 1 woche später hat es aber wieder den selben fehler gilt das nicht als missglückter reparaturversuch denn das notebook ist ja - wenn auch nur eine woche - repariert zurückgekommen) besteht (zumindest in D) nur bei der gewährleistung gegenüber dem händler. bei acer aber als hersteller mit dem du keine direkte geschäftsbeziehung unterhälst gilt das nicht. acer kann die freiwillige herstellergarantie so gestalten wie es denen passt. unter diesen gesichtspunkten kann man schon glücklich sein wenn man ausserhalb der garantiezeit ein austauschgerät bekommt (und sei es ein etwas älteres gerät), denn anspruch darauf hat man gegenüber dem hersteller nicht. gruß luisoft [/QUOTE]
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