EU-Datenschutzverordnung

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Achtung Krallen!
Diese Verordnung wird ein Rückschritt!
Das Verfassungsgericht selbst müsse seine Kontrollfunktion in wesentlichen Bereichen aufgeben, in denen es "weit über die Grenzen hinaus als vorbildlich geltende freiheitliche Strukturen geschaffen hat", mahnt der Jurist.

Gleichzeitig würden aber 30 Jahre Rechtsprechung zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung in Deutschland Makulatur. Diese reiche vom Volkszählungsurteil über den großen Lauschangriff und die heimliche Online-Durchsuchung bis zur Vorratsdatenspeicherung.

Der Bürger kann dann auch keine Verfassungsbeschwerde mehr einreichen. Klagen kann man nur vor dem Gerichtshof für Menschenrechte, der aber nur die europäische Menschenrechtskonvention zugrunde legt. Für die ebenfalls weitergehende EU-Grundrechtscharta wäre der Europäische Gerichtshof zuständig, dort kann man als Bürger aber nicht klagen.
 
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