Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Login
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Login
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
Allgemeines
News / Ankündigungen
Bemannter Flug mit einem elektrischen Multikopter
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="HATHOR" data-source="post: 333727"><p><strong>AW: Bemannter Flug mit einem elektrischen Multikopter</strong></p><p></p><p>Es wird zweifellos NICHT in Deutschland zugelassen und NICHT in Deutschland gebaut.</p><p>Bedanken wir uns schon jetzt bei den Politikern und Behörden....</p><p>Beispiel SEGWAY: Es hat viele Jahre gedauert, bis die Behörden es "irgendwo" einordnen konnten. Ergebnis: Ohne Versicherungskennzeichen und Mofa-Führerschein geht nichts, obwohl es nicht viel anders ist, als ein Pedelec.</p><p></p><p>Zitat aus Wiki:</p><p>Situation in Deutschland</p><p></p><p>Da eine verkehrsrechtliche Zulassung fehlte, war Segway-Fahren auf öffentlichem Grund zunächst verboten. Dies stand den Zielen der Bundesregierung entgegen, (Elektro-)Mobilität, Innovation und Umweltschutz zu fördern. Die ersten Segway-Genehmigungen wurden im Juni 2006 in Hamburg für die Durchführung von Stadtrundfahrten erteilt und ab April 2007 im Saarland für private Segway-Besitzer. Nach und nach folgten weitere Bundesländer und gestatteten die lokale Nutzung mit unterschiedlichen und teilweise widersprüchlichen Ausnahmegenehmigungen. Im Dezember 2007 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen.</p><p></p><p>Seit dem 25. Juli 2009 erlaubt die „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr“ (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/BJNR209710009.html" target="_blank">MobHV</a>) die Segway-Nutzung in ganz Deutschland.[16] Solange das Typgenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird den Fahrzeugen nach technischer Einzelprüfung (Bremswirkung, Licht, Glocke) eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt (§ 2 MobHV und § 21 StVZO).</p><p></p><p>Zum Betrieb des Segways sind die Berechtigung zum Führen eines Mofas sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Das Fehlen der Versicherung kann gem. § 6 PflVG als Straftat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Segway-Halter haben einen Anspruch auf Versicherung (Kontrahierungszwang gem. § 5 Abs. 2 PflVG), dem sich die Versicherungsunternehmen nicht entziehen können; abgelehnte Versicherungsanträge führen aufgrund der gesetzlichen Annahmefiktion aus § 5 Abs. 3 und 4 PflVG trotzdem zu einem rechtsgültigen Versicherungsverhältnis.[17]</p><p></p><p>Das Fahren des Segways ist nach der Verordnung nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen zulässig. Wenn solche nicht vorhanden sind, dann darf innerorts auf der Fahrbahn gefahren werden, außerorts nur auf der Fahrbahn, wenn die Straßen nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind (§ 7 MobHV).</p><p></p><p>Die Segway-Modelle XT und x2 sind breiter als 0,7 m und gelten damit rechtlich nicht als Mobilitätshilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 MobHV).</p><p></p><p>Seit Dezember 2009 ist die Mitnahme von Segways in den Bussen, Tram- und U-Bahnen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) untersagt.</p><p>.</p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/BJNR209710009.html" target="_blank">MobHV - Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr</a></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="HATHOR, post: 333727"] [b]AW: Bemannter Flug mit einem elektrischen Multikopter[/b] Es wird zweifellos NICHT in Deutschland zugelassen und NICHT in Deutschland gebaut. Bedanken wir uns schon jetzt bei den Politikern und Behörden.... Beispiel SEGWAY: Es hat viele Jahre gedauert, bis die Behörden es "irgendwo" einordnen konnten. Ergebnis: Ohne Versicherungskennzeichen und Mofa-Führerschein geht nichts, obwohl es nicht viel anders ist, als ein Pedelec. Zitat aus Wiki: Situation in Deutschland Da eine verkehrsrechtliche Zulassung fehlte, war Segway-Fahren auf öffentlichem Grund zunächst verboten. Dies stand den Zielen der Bundesregierung entgegen, (Elektro-)Mobilität, Innovation und Umweltschutz zu fördern. Die ersten Segway-Genehmigungen wurden im Juni 2006 in Hamburg für die Durchführung von Stadtrundfahrten erteilt und ab April 2007 im Saarland für private Segway-Besitzer. Nach und nach folgten weitere Bundesländer und gestatteten die lokale Nutzung mit unterschiedlichen und teilweise widersprüchlichen Ausnahmegenehmigungen. Im Dezember 2007 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen. Seit dem 25. Juli 2009 erlaubt die „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr“ ([URL="http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/BJNR209710009.html"]MobHV[/URL]) die Segway-Nutzung in ganz Deutschland.[16] Solange das Typgenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird den Fahrzeugen nach technischer Einzelprüfung (Bremswirkung, Licht, Glocke) eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt (§ 2 MobHV und § 21 StVZO). Zum Betrieb des Segways sind die Berechtigung zum Führen eines Mofas sowie ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Das Fehlen der Versicherung kann gem. § 6 PflVG als Straftat mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Segway-Halter haben einen Anspruch auf Versicherung (Kontrahierungszwang gem. § 5 Abs. 2 PflVG), dem sich die Versicherungsunternehmen nicht entziehen können; abgelehnte Versicherungsanträge führen aufgrund der gesetzlichen Annahmefiktion aus § 5 Abs. 3 und 4 PflVG trotzdem zu einem rechtsgültigen Versicherungsverhältnis.[17] Das Fahren des Segways ist nach der Verordnung nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen zulässig. Wenn solche nicht vorhanden sind, dann darf innerorts auf der Fahrbahn gefahren werden, außerorts nur auf der Fahrbahn, wenn die Straßen nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind (§ 7 MobHV). Die Segway-Modelle XT und x2 sind breiter als 0,7 m und gelten damit rechtlich nicht als Mobilitätshilfe (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 MobHV). Seit Dezember 2009 ist die Mitnahme von Segways in den Bussen, Tram- und U-Bahnen des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) untersagt. . [url=http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/BJNR209710009.html]MobHV - Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr[/url] [/QUOTE]
Authentifizierung
Antworten
Foren
Allgemeines
News / Ankündigungen
Bemannter Flug mit einem elektrischen Multikopter
Oben