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Aspire 8920g wiederholte Reparatur
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<blockquote data-quote="The Grinch" data-source="post: 135131" data-attributes="member: 10363"><p><strong>AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur</strong></p><p></p><p>Nein!</p><p>Der Begriff der Wandlung wurde aus dem Gesetz gestrichen.</p><p> </p><p>Das Du Softwarefehler/Anwenderfehler ausschließt ist schön,</p><p>damit wird sich wohl weder der Händler, noch Acer, zufrieden stellen.</p><p> </p><p>Da kommt dann knapp die Antwort:</p><p>Stellen Sie wieder Ihr Gerät in den Auslieferungszustand her und wenn dann</p><p>der Fehler noch weiterhin auftritt bekommen Sie ein Austauschgerät!</p><p> </p><p>Denn zu mehr ist der Lieferant/Inverkehrbringer NICHT verpflichtet (auch nicht nach</p><p>dem BGH-Urteil, denn das schloss nur den Wertersatz bei einem "Umtauschgerät" aus!)</p><p>Sollte die Wandlung in Bargeld erfolgen, so kann der Lieferant/Inverkehrbringer auf</p><p>den "Wertersatz" bestehen.</p><p> </p><p>Und das ist keine Haarspalterei.</p><p> </p><p>Hier übrigens noch das BGH-Urteil in Volltext:</p><p><a href="http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7053.htm" target="_blank">http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7053.htm</a></p><p> </p><p>Nachtrag:</p><p>Der von mir geschriebene Text stellt KEINE Rechtsberatung dar, denn diese darf ich NICHT erteilen!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="The Grinch, post: 135131, member: 10363"] [b]AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur[/b] Nein! Der Begriff der Wandlung wurde aus dem Gesetz gestrichen. Das Du Softwarefehler/Anwenderfehler ausschließt ist schön, damit wird sich wohl weder der Händler, noch Acer, zufrieden stellen. Da kommt dann knapp die Antwort: Stellen Sie wieder Ihr Gerät in den Auslieferungszustand her und wenn dann der Fehler noch weiterhin auftritt bekommen Sie ein Austauschgerät! Denn zu mehr ist der Lieferant/Inverkehrbringer NICHT verpflichtet (auch nicht nach dem BGH-Urteil, denn das schloss nur den Wertersatz bei einem "Umtauschgerät" aus!) Sollte die Wandlung in Bargeld erfolgen, so kann der Lieferant/Inverkehrbringer auf den "Wertersatz" bestehen. Und das ist keine Haarspalterei. Hier übrigens noch das BGH-Urteil in Volltext: [URL]http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7053.htm[/URL] Nachtrag: Der von mir geschriebene Text stellt KEINE Rechtsberatung dar, denn diese darf ich NICHT erteilen! [/QUOTE]
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