Aspire 8920g wiederholte Reparatur

Buchfink

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Hallo zusammen,
eigentlich wäre ich mit Ausstattung und Arbeitsverhalten meines 8920 sehr zufrieden. Leider hat er seit Anfang an Probleme beim Hochfahren (statt vista startet Arcade de luxe, hängenbleiben, Abmelden aus Ruhezustand, ...). Darüber habe ich hier im Forum vor einem halben Jahr berichtet.
Als die Probleme nun wieder größer (häufiger) wurden, habe ich ihn nach Acer zur Reparatur gegeben, eine ausführliche Fehlerbeschreibung beiliegend. Nach knapp 3 Wochen bekam ich das Gerät zurück: "... konnte kein Fehler festgestellt werden ..."). Der war natürlich immer noch da, und innerhalb einiger Tage habe ich bei jedem Start ein Video mit meinem Handy erstellt. Beute: 5mal fehlerhaft gestartet. Erneut eingeschickt, Videos beigelegt. Nun bekam ich ihn nach einer Woche zurück: Mainboard ausgetauscht, replaced FRUS. Nur: Der Fehler ist immer noch da.
Weiß jemand: Was bedeutet FRUS? Und wie oft muss ich reparieren lassen, bevor ich auf Wandlung bestehen kann? Das Gerät ist noch kein Jahr alt.
LG
Manfred
 
E

Erl

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AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur

Verbraucher müssen kein Nutzungsentgelt zahlen,wenn sie ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe wärend der Garantiezeit hatten.
Urteil AZ:VIII ZR 200/ 05 BGH Europäischer Gerichtshof. (26.11.2008
Versandhaus Quelle hatte von einer Kundin 70€ Wertersatz gefordert,weil Sie nach anderthalb Jahren ein defektes Gerät umtauschte.
Laut BGH sehe das Bürgerliche Gesetzbuch zwar ein einen Wertersatz für die Nutzung bis zum Umtausch vor.
Die europäische Verbrauchsrichtlinie allerdings verbiete solche Ansprüche.
Zudem gebe es bereits einen Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die vorliegenden EU-Vorgaben.
 
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kaderekusen

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AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur

wäre es nicht leichter einfach windows neu zu instalieren anstat das teil neu einzuschicken oder windows xp mal zu versuchen? shickmir das leptop ich mache es für dich man und das teil hast du in 3 tagen ohne diesen SOFTWAREFEHLER.....
 

Buchfink

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AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur

Danke
für Eure schnellen Antworten. Das klingt ja ganz gut, besonders dass es keine Nutzungsgebühr geben darf. Das hat meine Frau auch schon gesagt. Ich bin gespannt, ob die sich einfallen lassen, dass ich noch mehr Nachbesserungen erlauben muss.
Ich gebe Rückmeldung, wenn ich das NB oder ein neues Gerät habe. Bis dahin
VG und Danke
Manfred
 
E

Erl

Guest
AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur

Nach drei mal Rep. wärend der Garantiezeit hat man Anspruch auf Wandlung.
Wandlung beim Händler anfordern.(wo man es gekauft hat.) Nicht bei Acer!!!!!!
Einfach die Drei Reparaturaufträge vorlegen und Wandlung verlangen.
 

The Grinch

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AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur

Rücktritt, NICHT Wandlung!
Und mal sehen ob Buchfink sich auf einen Rechtstreit einläßt, und gutes Geld
schlechtem hinter her wirft ;-)

Wenn sich heruas stellt das es sich nur um einen Anwenderfehler handelt (oder einem
Installationsfehler des Users) dann sind die Kosten rund gerechnet 3x so hoch wie
der Wert des Notebooks.
 
E

Erl

Guest
AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur

Rücktritt,Nicht Wandlung......... naja,denke mal,wir lassen die Haarspalterei.
Sollte,wenn oder vielleicht oder aber ,,lassen wir auch.
Es ist ganz einfach Fakt, nach dreimaliger Rep. hat man Anspruch auf den vollen Kaufpreis oder ein neues Gerät.(und kein Rechtstreit )
Um weitere Mißverständnisse aus dem Weg zu gehen, schließe ich hierbei Software oder Anwendungsfehler aus.
 
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The Grinch

Administrator
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AW: Aspire 8920g wiederholte Reparatur

Nein!
Der Begriff der Wandlung wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Das Du Softwarefehler/Anwenderfehler ausschließt ist schön,
damit wird sich wohl weder der Händler, noch Acer, zufrieden stellen.

Da kommt dann knapp die Antwort:
Stellen Sie wieder Ihr Gerät in den Auslieferungszustand her und wenn dann
der Fehler noch weiterhin auftritt bekommen Sie ein Austauschgerät!

Denn zu mehr ist der Lieferant/Inverkehrbringer NICHT verpflichtet (auch nicht nach
dem BGH-Urteil, denn das schloss nur den Wertersatz bei einem "Umtauschgerät" aus!)
Sollte die Wandlung in Bargeld erfolgen, so kann der Lieferant/Inverkehrbringer auf
den "Wertersatz" bestehen.

Und das ist keine Haarspalterei.

Hier übrigens noch das BGH-Urteil in Volltext:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7053.htm

Nachtrag:
Der von mir geschriebene Text stellt KEINE Rechtsberatung dar, denn diese darf ich NICHT erteilen!
 
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