AW: Ad Acta: ACTA
Viele Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sind doch schon im dt. Recht
verankert, und durch Urteile des BGH/BVerG bestätigt.
So kann ein, wie auch immer gearteter, Rechteverwurster jederzeit bei einem
Gericht einen Auskunftsbeschluss erwirken.
Wie der Verwurster an die Daten gekommen ist wird von dt. Gerichten kaum,
oder gar nicht, hinterfragt.
Der Betroffene muss dann, innerhalb einer extrem kurzen Zeit, gegen diesen
Beschluss vorgehen.
ACTA PIPA & Co ist für mich eine Pervertierung des Rechts mit dessen Beugung
für die Lobbyverbände - kurz gesagt: Moderes Wegelagerertum, gesetzlich legitimiert.