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Acer TM I213 Lüfter laut - Rücknahme mit Rechtsstreit?
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<blockquote data-quote="Skysmo" data-source="post: 72020" data-attributes="member: 6651"><p>Hmmmm.</p><p></p><p>Wohin wurde er denn 3 mal eingesandt? Zu dem Verkäufer, also Vobis, oder zu dem Hersteller (Acer)?</p><p></p><p>Der Verkäufer hat das Recht 3 mal nachzubessern, danach stehen dir als Kunde verschiedene Optionen offen: Wandlung, neues Gerät usw.</p><p></p><p>Hast du es aber direkt zu Acer geschickt hast du leider garnix in der Hand - der Hersteller darf sooft nachbessern wie er will, ein Rechtsanspruch nach x Reparaturen gibts nicht.</p><p></p><p>Ich an deiner Stelle würde, wenn noch nicht geschehen, das Gerät bei Vobis einschicken! Nach dem 3. mal hast du dir gewisse Rechte "erarbeitet".</p><p></p><p>Aber gib Gas, nach 6 Monaten kommt die "Beweisumlastkehr" zum tragen. Demnach musst DU beweisen, das der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus das der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat. Die Beweisumlastkehr KANN, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Wenn du aber anfängst, das Gerät auf einmal immer wieder einzuschicken wird sie es sicher - also gib Gas!</p><p></p><p>Ach ja, wenn du ihn loswerden willst, PN an mich. Admins haben übrigens vorkaufrecht *fg*!</p><p></p><p>Liebe Grüße</p><p></p><p>Skysmo</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Skysmo, post: 72020, member: 6651"] Hmmmm. Wohin wurde er denn 3 mal eingesandt? Zu dem Verkäufer, also Vobis, oder zu dem Hersteller (Acer)? Der Verkäufer hat das Recht 3 mal nachzubessern, danach stehen dir als Kunde verschiedene Optionen offen: Wandlung, neues Gerät usw. Hast du es aber direkt zu Acer geschickt hast du leider garnix in der Hand - der Hersteller darf sooft nachbessern wie er will, ein Rechtsanspruch nach x Reparaturen gibts nicht. Ich an deiner Stelle würde, wenn noch nicht geschehen, das Gerät bei Vobis einschicken! Nach dem 3. mal hast du dir gewisse Rechte "erarbeitet". Aber gib Gas, nach 6 Monaten kommt die "Beweisumlastkehr" zum tragen. Demnach musst DU beweisen, das der Fehler schon beim Kauf bestanden hat. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man davon aus das der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat. Die Beweisumlastkehr KANN, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Wenn du aber anfängst, das Gerät auf einmal immer wieder einzuschicken wird sie es sicher - also gib Gas! Ach ja, wenn du ihn loswerden willst, PN an mich. Admins haben übrigens vorkaufrecht *fg*! Liebe Grüße Skysmo [/QUOTE]
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