3-fache Nachbesserung!!

2Pac

Neuer Benutzer
Hallo!

Habe Februar 2008 ein Notebook von Acer gekauft.

Da bei diesem nach rund einem Jahr der Lüfter scheinbar defekt war, habe ich es eingeschickt. Die Temperatur betrug nach Spielen(10 Minuten Spielzeit) im Schnitt 90 Grad! Habe ihn dann zurückerhalten, die haben den Lüfter nur gesäubert und der Monitor war zerstört(Hälfte des Bildschirms war voller Farben)!!! Habe den Laptop hochgefahren und er wurde noch immer so heiß!

Wieder eingeschickt...Danach wurde der Monitor ausgetauscht, der Lüfter und die Grafikkarte!

So danach ging er einigermaßen, nun 5 Monate später, wurde er wieder ständig heiß, zwar nicht 90 Grad heiß, aber immerhin 85 Grad!

Nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung hat man ja ein Anrecht auf Geld zurück oder Minderung nach §440 BGB!

So, Expert hat das für mich in die Wege geleitet. Und jetzt musste des Notebook in die Werkstatt geschickt werden. Jetzt warte ich seit nunmehr 7 Tagen auf die Reaktion. Eigentlich hätte ich schon bei dem 3.Gang zum Expert das Geld zurückerhalten müssen. Der Händler ist dafür voll verantwortlich. Außerdem hätte ich auch Schadensersatz fordern können für die Spritkosten, da ich unnötigen Aufwand habe und keine mangelfreie Sache erhalten habe.

Bin derzeit stinksauer, gehe nächste Woche in den Urlaub und habe ein großes Forum am laufen, wo ich täglich den Server verwalten muss. Hock jetzt an einem alten PC!

Gab es ähnliche Fälle? Habt ihr euer Geld zurückerhalten?
 

sölla

<b>Moderator a.D.</b>
AW: 3-fache Nachbesserung!!

Welcher Laptop und warum hast du wegen 90°C den PC eingeschickt? Umtausch bzw. Geld zurück gibt´s erst nach dem dritten, nicht zweiten Mal!
 

2Pac

Neuer Benutzer
AW: 3-fache Nachbesserung!!

Welcher Laptop und warum hast du wegen 90°C den PC eingeschickt? Umtausch bzw. Geld zurück gibt´s erst nach dem dritten, nicht zweiten Mal!
90°C ist viel zu heiß...

Die Leistung ging runter, alles geruckelt!

Nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung gibt es das Geld zurück, sprich zum dritten mal is der gleiche Schaden da, also gibt es gesetzlich Geld zurück!

Habe das 7520G!
 

sölla

<b>Moderator a.D.</b>
AW: 3-fache Nachbesserung!!

Nunja, mein Laptop wird maximal 94° heiß - keine Probleme. Gäbe auch Lösungsansätze gegen Throttling..

Und das Geld gibt´s zurück, wenn das Notebook dreimal erfolglos repariert wurde! Der Hersteller darf dreimal versuchen nachzubessern..
 

2Pac

Neuer Benutzer
AW: 3-fache Nachbesserung!!

Unfug...

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
=> § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Welche Lösungsansätze? Habe schon einiges probiert und ich sehe es nicht ein, dass ich einen Laptop teuer kaufe, der dann bei drei Fenstern von Firefox das ruckeln anfängt, wobei im Hintergrund rein gar nichts anderes außer das Standardzeugs läuft!
 

sölla

<b>Moderator a.D.</b>
AW: 3-fache Nachbesserung!!

Mein Laptop war auch schon zweimal in Reperatur, gleicher Fehler wieder aufgetreten - laut den Acer-Mitarbeiter gibt es Austausch/Geld-zurück erst nach der dritten erfolglosen Reperatur..
 

2Pac

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AW: 3-fache Nachbesserung!!

Mein Laptop war auch schon zweimal in Reperatur, gleicher Fehler wieder aufgetreten - laut den Acer-Mitarbeiter gibt es Austausch/Geld-zurück erst nach der dritten erfolglosen Reperatur..
Dann haben die dich wohl über den Tisch gezogen. Habe auf Grund meines Studium das ganze schon durchgemacht. Nach zwei erfolglosen Versuchen, wie es im Paragraph oben steht, hat man einen Anspruch auf Minderung oder Kaufpreis zurück. Kann man sich aussuchen.

Kannst auch mal googlen.
 

gasper

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AW: 3-fache Nachbesserung!!

Hallo Leute,

eine Sache solltet ihr unbedingt in Euren überlegungen mit einbeziehen und zwar den Zeitpunkt, zu dem man die erste Reklamation gegen den Händler stellt:

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.

Also wenn nach den ersten 6 Monaten bei einem Gerät was kaputt geht dürfte man praktisch schwere Karten haben, den Nachweis zu führen das der Defekt schon beim Kauf bestand. Hier kann man dann nur noch auf die Kulanz des Händlers oder seitens Acers hoffen. Also wenn der Händler hier nach über einem Jahr noch was gemacht hat und es klappt jetzt wiederholt nicht sollte man nicht zu sehr auf sein Recht pochen, denn wenn der Händler hier Argumentiert das Gerät war beim Kauf ja vollständig in Ordnung muß man selber auch noch den Nachweis führen, das dem nicht so war. Hier dürfte im Zweifel dann jeder Rechtsstreit den Wert eines solchen Gerätes dann auch noch um längen übertreffen und die Klärung dann bestimmt auch nen einige Jahre in Anspruch nehmen.

Greets Gasper
 

2Pac

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AW: 3-fache Nachbesserung!!

Das ist mir klar, da sie aber das Ding zweimal nach den 6 Monaten repariert haben, gehen sie ja davon aus, dass der Fehler bereits existiert hat. Und im Internet finde ich gerade zu meinem Notebook zig Themen von Leuten, dass dieses Notebooke zu heiß wird.
 
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