Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Aktuelles
Neue Beiträge
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Login
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Login
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
Weitere Themen
Acer Service
Grottenschlechter Kundenservice
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
<blockquote data-quote="The Grinch" data-source="post: 210978" data-attributes="member: 10363"><p><strong>AW: Grottenschlechter Kundenservice</strong></p><p></p><p></p><p>FALSCH!</p><p>Lt. dem Gewährleistungsrecht muss innerhalb der ersten sechs Monate</p><p>der "Inverkehrbringer" dem "Käufer" nachweisen das der Fehler durch</p><p>Ihn (dem Käufer) entstanden ist!</p><p> </p><p>Der Gesetzgeber geht davon voraus das Fehler/Mängel innerhalb der</p><p>ersten sechs Monate schon vor dem Verkauf bestanden haben.</p><p> </p><p><img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite8" alt=":D" title="Big Grin :D" loading="lazy" data-shortname=":D" /></p><p> </p><p>Nachtrag:</p><p>Nach den ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um!</p><p> </p><p>Und bitte nicht immer gesetzliche Gewährleistung mit Herstellergarantie verwechseln.</p><p>Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, gebunden an den dazugehörigen Bedingungen</p><p>des Herstellers.</p><p> </p><p>Dies stellt keine Rechtsberatung dar, da ich diese nicht geben kann.</p><p>Dies ist nur meine Interpretation der aktuellen Rechtslage.</p><p>Wer Genaueres wissen will sollte sich eine Rechtsberatung bei einem</p><p>niedergelassenen Anwalt einholen.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="The Grinch, post: 210978, member: 10363"] [b]AW: Grottenschlechter Kundenservice[/b] FALSCH! Lt. dem Gewährleistungsrecht muss innerhalb der ersten sechs Monate der "Inverkehrbringer" dem "Käufer" nachweisen das der Fehler durch Ihn (dem Käufer) entstanden ist! Der Gesetzgeber geht davon voraus das Fehler/Mängel innerhalb der ersten sechs Monate schon vor dem Verkauf bestanden haben. :D Nachtrag: Nach den ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um! Und bitte nicht immer gesetzliche Gewährleistung mit Herstellergarantie verwechseln. Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, gebunden an den dazugehörigen Bedingungen des Herstellers. Dies stellt keine Rechtsberatung dar, da ich diese nicht geben kann. Dies ist nur meine Interpretation der aktuellen Rechtslage. Wer Genaueres wissen will sollte sich eine Rechtsberatung bei einem niedergelassenen Anwalt einholen. [/QUOTE]
Authentifizierung
Antworten
Foren
Weitere Themen
Acer Service
Grottenschlechter Kundenservice
Oben